Ungesichertes WLAN – Erotik-Anbieter zeigte 63-Jährigen an

Ungesichertes WLAN - Erotik-Anbieter zeigte 63-Jährigen an

Kein Kabel, über das ein Familienmitglied versehentlich stolpern könnte, keine hässlichen Kabelknoten neben dem Schreibtisch, keine Durchbrüche von einem Raum in den anderen, Bewegungsfreiheit und ungebunden surfen in einem Umkreis von bis zu 100 Metern. Das Kabel zwischen dem Computer und dem Modem wird durch eine Funkverbindung ersetzt, so einfach und komfortabel ist surfen per WLAN (Wireless Local Area Network). Dafür benötigt der Computer nur eine WLAN-Karte und das Modem eine WLAN-Funktionalität, schon können die beiden Geräte schnurlos miteinander kommunizieren.

WLAN-fähige Modem gibt es mittlerweile bei fast jedem DSL-Anbieter vergünstigt zu einem Vertragsabschluss, WLAN-Karten sind sehr einfach zu installieren. Bei dem Anschluss eines WLAN-Modems sollte jedoch bedacht werden, dass die nun offene Verbindung kennwortgeschützt wird, sonst können sich ungebetene Gäste in dem kabellosen Netzwerk aufhalten und die Internetverbindung (genauso wie der eigentliche Nutzer) verwenden. Es soll sogar Menschen geben, die mit dem Laptop auf dem Schoss durch die Strassen fahren und ganz bewusst solche offenen WLAN-Netzwerke suchen, um das ungesicherte Funknetzwerk eines anderen für ihren Zugang in das Internet zu verwenden.

Hätte der 63-jährige Mann das gewusst, hätte er den WLAN-Router mit DSL-Modem, den er zu dem Anbieterwechsel erhalten hatte, sicherlich nicht nur angeschlossen, sondern auch die WLAN-Funktion deaktiviert. Denn er verwendete weiterhin das Netzwerkkabel statt der Funkverbindung, die WLAN-Funktion seines Routers benötigte er also nicht. So hatte der 23-Jährige, der sich heimlich über das ungeschützte Funknetzwerk des Mannes in das Internet einwählte, leichtes Spiel. Der junge Mann hatte es sich zueigen gemacht, solche ungesicherten Funknetzwerke für seine eigenen Interneteinwahlen auf Kosten der Besitzer zu verwenden. Über den Zugang des 63-Jährigen rief er kostenpflichtige Erotik-Seiten auf, selbstverständlich ohne Wissen des 63-Jährigen. Als der Anbieter der Erotik-Inhalte den Inhaber des Anschlusses anzeigte, weil der die Rechnungen nicht zahlen wollte (schließlich habe er entsprechende Seiten nie aufgerufen, versicherte er), ermittelte die Polizei und fand letztendlich den 23-Jährigen Verursacher. Wie ihm das gelang, ist bisher nicht bekannt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]