Oleco NetLCR führt Anbieterprovision ein – Preiserhöhung für Nutzer

Oleco NetLCR führt Anbieterprovision ein - Preiserhöhung für Nutzer

Kunden ohne einen DSL-Anschluss können relativ unkompliziert mit einem Modem oder einer ISDN-Karte über ihren Telefonanschluss von der Dt. Telekom eine Verbindung mit dem Internet herstellen. Dafür kann ein beliebiger Internet Provider ausgewählt und mit dessen Einwahldaten (Einwahlnummer, Benutzername, Passwort) eine DFÜ-Verbindung festgelegt werden. In der Theorie ist das simpel, doch in der Praxis müssen die Kunden, die wirklich immer günstig surfen möchten, oft die genutzten Tarife wechseln. Denn ein Großteil der Internet Provider ändert häufig ihre Tarife, so dass der User die Anbieterkonditionen ständig beobachten muss, um nicht plötzlich ein Vielfaches der ursprünglich kalkulierten Internetkosten zu bezahlen.

Einwahlprogramme, sogenannte Least Cost Router (LCR), sollen dem Kunden diese Mühe abnehmen und die Internetverbindung mit dem gerade günstigsten hinterlegten Tarif herstellen. Für den User klingt das nach komfortabler und preissicherer Interneteinwahl, doch nicht immer kann er sich auf die auf die ungetrübten Vorteile dieser Programme verlassen.

Der vermutlich bekannteste Least Cost Router namens Smartsurfer, verlangt bereits seit längerer Zeit eine Umsatzprovision. Smartsurfer kassiert also von den Anbietern, die in ihm hinterlegt sind, ein Gebühr, die nach Angaben aus Providerkreisen bis zu 0,25 Cent pro Surfminute der User betragen kann. Um diese Provision auf der anderen Seite wieder reinzuholen, schaffen die Internetprovider spezielle Tarife, die in dem Einwahlprogramm hinterlegt werden. Die Preise der Tarife sind um den Betrag höher, den der Anbieter an den Betreiber des Least Cost Router pro von dem Kunden generierte Surfminute zahlen. So bezahlen Nutzer des LCR faktisch die Provision, die der Anbieter dem LCR für ihre Surfminuten zahlt und dadurch mehr, als würden sie den LCR nicht nutzen.

Der Least Cost Router Oleco NetLCR forderte bisher von den Anbietern keine Provision für die Kundenvermittlung. Er finanzierte sich bisher lediglich über Werbeeinnahmen. Auf Anfrage des telespiegel bestätigte er aber nun, dass ab 01. November ebenfalls eine Umsatzprovision eingeführt wird. Diese beträgt für Anbieter, die wöchentlich mehr als 15.000 Minuten durch Oleco vermittelt bekommen, 0,2 Cent pro Minute zuzüglich Mehrwertsteuer.
Das bedeutet für die Kunde von Oleco und einiger Ableger dieser Software, wie beispielsweise dem Discountsurfer, dass die Preise der darin enthalten Tarife ab dem 01. November voraussichtlich um etwa 0,2 Cent pro Surfminute erhöhen werden. Für den durchschnittlichen Surfer mit 2 Stunden täglicher Surfzeit bedeutet das eine Erhöhung seiner Internetkosten um monatlich 8,57 Euro.

Ein Least Cost Router ermöglicht dem Kunden zwar eine einfacher Interneteinwahl, jedoch ist die Nutzung eines LCR auch mit einem größerem Risiko verbunden. Denn der Kunde geht bei der Nutzung eines LCR mit jeder Einwahl eine Geschäftsbeziehung mit dem Internet-Provider ein, der ihm von dem LCR vorgeschlagen wurde. Er muss dem LCR also vertrauen, an den LCR kann er aber im Ernstfall keine Schadensersatzansprüche stellen, weil zwischen ihm und dem LCR keine Geschäftsbeziehung besteht.

Ein Beispiel für diese Risiken lieferte das Einwahlprogramm Senseconnect. Viele der Nutzer haben dabei teilweise erheblichen Schaden hinnehmen müssen. In dem LCR war ein Tarif der Marke Atollnet des Anbieters COMUNDO Internet GmbH aus Bielefeld hinterlegt. Der Anbieter ist durch extreme Preisschwankungen ohne vorherige Ankündigung bekannt und wurde von dem LCR Senseconnect deshalb als Billiganbieter mit Risiko für die Nutzer eingestuft. Der Preis des in dem LCR hinterlegten Tarif wurde von dem Anbieter ohne Mitteilung von 0,25 Cent auf 9,99 Cent zzgl 9,99 Cent Einwahlgebühr angehoben. Drei Wochen lang war in dem LCR Senseconnect der alte, günstige Preis hinterlegt, bevor er verändert wurde. In dieser Zeit hatte der LCR bereits viele Nutzer zu dem vermeintlich günstigen Preis über Atollnet verbunden. Den Nutzern entstand ein Schaden von teilweise mehreren Hundert Euro. Schadensersatz können sie nicht verlangen. Schließlich haftet nicht der Betreiber des LCR und die Tarifkonditionen des Internetprovider waren ordnungsgemäß auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht worden.

Wirklich günstige Tarife werden also nicht in den Least Cost Routern, die Vermittlungsprovision verlangen, aufgeführt. Und auch das Risiko, beispielweise durch veraltete Tarifangaben zu viel zu zahlen, besteht. Somit empfiehlt sich für preisgewusste Kunden eine manuelle Tarifrecherche, wie sie mit dem telespiegel Tarifrechner Internet Einwahl möglich ist. Je nach Anbieterwahl ist dabei eine stetige Kontrolle der genutzten Tarife unerlässlich. Im Lohn für die Mühe erhalten die Kunden ein geringeres Kostenrisiko und die Internetnutzung für beispielsweise unter 0,1 Cent pro Minute.

Weitere Informationen

Preisänderungen – Internet-by-Call

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