Unzulässige Geschäftsbedingungen – Verbraucherzentralen mahnen Mobilfunkanbieter ab

Unzulässige Geschäftsbedingungen - Verbraucherzentralen mahnen Mobilfunkanbieter ab

In den letzten Jahren hat sich der Mobilfunkmarkt erheblich gewandelt. Vorbei sind die Zeiten, in denen Verbraucher lediglich die Wahl zwischen den Tarifen der vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 hatten. Zwar werden für den Handytarif von simyo, callmobile und Co. ebenfalls deren Mobilfunknetze verwendet, es sind jedoch eigenständige Angebote dieser Discount-Marken. Von denen gibt es inzwischen reichlich und der Konkurrenzkampf, der unter ihnen herrscht, lässt kaum Raum für Zugeständnisse.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von deutschen Mobilfunkanbietern untersucht und nach eigenen Angaben erhebliche Mängel festgestellt. In sämtlichen geprüften Geschäftsbedingungen seien unzulässige Klauseln gefunden worden. In einem Vertrag seien sogar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet worden. Insgesamt seien 19 Provider abgemahnt worden.

Hauptsächlich die Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln seien unter die Lupe genommen worden. Oft behalten sich die Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Doch derartige Klauseln seien nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) grundsätzlich unwirksam, teilte der vzbv mit.

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