Urteil – Überhöhte Handy-Rechnung wegen Verbindungsfehler

überhöhte handyrechnung wegen internet

Über 2500,- € wurden einem Telefonkunden von seinem Anbieter in Rechnung gestellt. Der Betrag kam durch Verbindungen mit dem Internet über das Handy des Kunden zustande. Wegen eines technischen Defekts wählte sich das Mobiltelefon in minütlichem Zeitabstand immer wieder über die selbe Nummer in das Internet ein. Der Besitzer merkte davon nichts. Als die monatliche Abrechnung seines Mobilfunk-Providers kam, weigerte er sich, die Rechnungsposten zu bezahlen. Doch der Anbieter bestand auf die Zahlung der angefallenen Gebühren. Es folgte ein Inkassoverfahren und diesem ein Gerichtsverfahren.

Das Amtsgericht Frankfurt befreite den Kunden von der Forderung. Der Telefonanbieter habe eine Fürsorgepflicht die auch darin bestehe, den Kunden auf mögliche Netz- und Verbindungsfehler hinzuweisen. Darum sei es auch unwichtig, wo genau der Fehler bestanden habe. In diesem Fall lag es nämlich am Endgerät und nicht an dem Telefonnetz des Anbieters. Der Anbieter hätte den Kunden aufgrund der völlig überhöhten Rechnung und der Tatsache, dass im Minutenabstand immer wieder die selbe Nummer gewählt wurde, auf einen möglichen Fehler hinweisen müssen. Weil dies nicht geschehen sei, sei die Forderung nichtig.

(Amtsgericht Frankfurt a.M., Aktz.: 32 C 1949/07-48)

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