Call-by-Call und Preselection – Dt. Telekom weiterhin und auch für IP-Anschlüsse verpflichtet

Call-by-Call und Preselection - Telekom weiterhin und auch für IP-Anschlüsse verpflichtet

Die Dt. Telekom ist die Nachfolgerin der Deutschen Bundespost und hat die Netzinfrastruktur des staatlichen Unternehmens übernehmen können. Damit die Chancengleichheit für alle Wettbewerber gewährleistet ist, ist die Dt. Telekom als einziger Anbieter dazu verpflichtet, die Nutzung ihres Festnetzes durch andere Anbieter per Call-by-Call und Preselection zu ermöglichen. Auch zukünftig soll die Dt. Telekom dazu verpflichtet sein, teilte die Bundesnetzagentur mit, und diese Verpflichtung gelte auch für andere Anschlussarten.

Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf zur Regulierungsverfügung veröffentlicht, der nun von den Anbietern noch bis Mitte April kommentiert werden kann. Darin kündigt die Behörde an, die Dt. Telekom auch weiterhin verpflichten zu wollen, an ihren Anschlüssen Call-by-Call und Preselection zuzulassen. Das gelte auch für die IP-basierten Anschlüsse, also die, die ausschliesslich über den Internetanschluss abgewickelt werden, betonte die Bundesnetzagentur. (Internettelefonie bzw. entbündeltes DSL) Zwar sinke die Zahl der Nutzer angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten, doch machten im Jahr 2008 Call-by-Call und Preselection noch ein Drittel der Wettbewerberangebote aus, erklärte die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsziele und die Angebotsnachfrage rechtfertige es nicht, diese Wahlmöglichkeiten durch Beenden der Verpflichtung abrupt zu unterbinden.

Zudem soll die Dt. Telekom zukünftig dazu verpflichtet werden, ihren Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Überlassung an deren eigene Kunden anzubieten. Das hat die Dt. Telekom bisher bereits getan, jedoch freiwillig. Nun sollen die Wettbewerber eine verlässliche Rechtsgrundlage erhalten. Die Anschluss-Entgelte der Dt. Telekom sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Jedoch soll die Pflicht der Dt. Telekom zukünftig entfallen, der Bundesnetzagentur geplante Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzuzeigen bzw. ihr Verträge über individuell vereinbarte Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss zur Kenntnis geben zu müssen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]