Gesetzesentwurf – Kostenlose Warteschleifen und mehr Rechte bei Anbieterwechsel

Rechnung nach Telefonat mit Hotlines

Viele kennen es und mancher hat dabei bereits die Fassung verloren. Es gibt ein Problem, zum Beispiel mit dem DSL-Anschluss und ein Anruf bei der Servicenummer des DSL-Anbieters ist nötig. Dort ist aber minutenlang lediglich Musik zu hören und eine automatische Stimme, die den Kunden in regelmäßigen Abständen vertröstet, der nächste freie Mitarbeiter werde sich bestimmt um ihn kümmern. Der Kunde zahlt derweil die Telefonkosten, obwohl er noch gar nicht mit dem Service-Team verbunden ist.

Die Diskussion darüber, ob Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sein sollten, ist nicht neu. (telespiegel-News vom 07.05.2010) Nun fand offensichtlich eine Einigung innerhalb der Koalition statt. Das Bundeswirtschaftsministerium will einen Entwurf für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes vorlegen, der für den Kunden kostenfreie Warteschleifen bei den bisher kostenpflichtigen Servicenummern vorsieht. Eine Ausnahmen sollen Hotlines sein, deren Preis nicht den einer normalen Festnetzverbindung überschreitet. Die Serviceleistung beginne erst, wenn das Kundenanliegen bearbeitet werde und nicht während der Wartezeit. Deshalb werde der Einsatz von Warteschleifen bei Sonderrufnummern nur noch eingeschränkt erlaubt, heißt es in der Begründung.

Der Entwurf zur Gesetzesnovellierung sieht auch Erleichterungen bei dem Wechsel des Telekommunikationsanbieters vor. Kunden, die an einen neuen Wohnort umziehen und ihren Telefon- und DSL-Vertrag dorthin mitnehmen, sollen sich nicht mit einer neu beginnenden Vertragslaufzeit abfinden müssen. Ihre bisherige Rufnummer sollen Telekommunikationskunden bei einem Anbieterwechsel generell mitnehmen können, Festnetzrufnummern innerhalb des Ortsnetzes und Mobilfunknummern uneingeschränkt. Zudem sollen alle Anbieter mindestens einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von nicht mehr als 12 Monaten anbieten müssen.

Neben diesen Punkten gibt es in dem Gesetzesentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes auch andere Themen. Die Bundesnetzagentur soll mehr Befugnisse erhalten, um den Markt besser regeln zu können. Der Entwurf enthält außerdem Regelungen für den Breitbandausbau in Deutschland.

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