Urteil – Löschung und Schadensersatz für unwahre eBay-Bewertung

Urteil - Löschung und Schadensersatz für unwahre eBay-Bewertung

Nicht immer sind sich Käufer und Verkäufer einig. Liest man sich die Bewertungsprofile einiger Händler in dem Online-Auktionshaus eBay durch, wird das offensichtlich. Nachdem das Geschäft abgewickelt wurde, dürfen sich die beiden Parteien nämlich gegenseitig Bewertungen hinterlassen, die dann in den jeweiligen Nutzerprofilen für jeden anderen Nutzer zu lesen sind. Eine neutrale oder gar negative Bewertung dürfen bei eBay seit einiger Zeit nur noch die Käufer abgeben. Manchmal tun sie das zu unrecht und spicken den negativen Bewertungspunkt mit einem entsprechenden Text. So tat es auch ein Käufer, der bei einem eBay-Verkäufer einige Magnete erstanden hatte. Er kommentierte den Handel in dem Bewertungsprofil des Verkäufers folgendermaßen: Gibt DHL als Versand an, verschickt aber mit billigerem DPD. Auch diesen Kommentar veröffentlichte er dort: Will PayPal-Zahlung außerhalb von eBay abwickeln, wodurch Käuferschutz erlischt. Zudem erklärte er: Magnete sind auf beiden Seiten und in voller Größe mit Eigenwerbung bedruckt.

Der Verkäufer verlangte die Löschung dieser Bewertungen und eine Schadensersatzzahlung. Die Richter sprachen ihm beides zu. Es handele sich nämlich nicht um eine bloße Meinungsäußerung, sondern um unwahre Behauptungen, begründeten sie ihr Urteil. Der Verkäufer habe in seinem Angebot deutlich gemacht, dass er sowohl per DHL als auch mit DPD versende. (Wie er darauf komme, dass der Versand per DPD günstiger sei, habe der Käufer nicht erklärt.) Zudem sei es falsch, dass der Käuferschutz bei einer PayPal-Zahlung außerhalb des eBay-Systems entfalle und die angebliche Eigenwerbung auf den Magneten sei nachweislich ein Warnhinweis des Herstellers.

Amtsgericht Frankfurt, Aktz. 29 C 1485/10-81 vom 21.10.2010

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