Funkzellenauswertung und stille SMS – Zahlen zur Handyortung durch Polizei

Handyortung auch durch stille SMS

Spätestens seit dem Vorfall in Dresden stehen die Überwachungsmethoden der Polizei im Fokus. Am 19. Februar 2011 hatten die Sicherheitsbehörden bei einer Demonstration eine sogenannte Funkzellenauswertung vorgenommen. Die Verkehrsdaten von allen sich innerhalb bestimmter Mobilfunkzellen befindlichen Mobilfunkgeräten, die aktiv verwendet wurden, wurden gespeichert. Dadurch wollte die Polizei feststellen, ob sich polizeilich bekannte Personen in dem Bereich befinden. Als dieses, übrigens von einem Richter genehmigte Vorgehen einige Wochen später bekannt wurde, war die Entrüstung groß. Man stelle ahnungslose Passanten unter Generalverdacht, hieß es.

Aber nicht nur komplette Funkzellen werden im Bedarf von den Behörden überwacht. Auch einzelne Mobilfunkgeräte können geortet werden. In diesem Fall schickt die Polizei mehrfach Ortungsimpulse an das Handy und kann so den Standort oder die Bewegung des Besitzers bestimmen. Die sogenannte „stille SMS„ simuliert jedoch nur eine Kommunikation mit dem Endgerät. Dem Handybesitzer fällt demnach nicht auf, dass sein Mobiltelefon geortet wird und weil es sich nicht um einen Kommunikationsvorgang handelt, verletzt dieses Vorgehen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) nicht. Beide Vorgehen, die Funkzellenauswertung und die „stille SMS„ müssen richterlich angeordnet worden sein oder es muss Gefahr im Verzug ist.

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag Nordrhein-Westfalen brachte zutage, das in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 im Rahmen von 778 Straftaten 5.276 Mobilfunkanschlüsse überwacht wurden. Die „stille SMS„ wurde an 2.644 Mobilfunkanschlüsse gesendet. Insgesamt wurde in dem Jahr 255.784 Ortungsimpulse ausgesandt. Wieviele dieser Ortungsimpulse tatsächlich ihr Ziel erreicht haben, steht nicht fest. Sie können nur erfolgreich an Mobiltelefone gesendet werden, die sich in einem deutschen Mobilfunknetz eingebucht haben. Im Jahr 2009 wurden in dem Bundesland 320.811 Ortungssignale verschickt, in den Jahren zuvor 291.884 (2008), 252.975 (2007) und 156.203 (2006). Aufgrund der Ortung durch „stille SMS„ habe man beispielsweise einen Gewaltverbrecher, einen Vergewaltiger und einen Drogendealer festnehmen können, erklärte der Innenminister Ralf Jäger in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken.

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