Urteil – Keine vorzeitige Auktionsbeendigung wegen zu niedrigem Verkaufspreis

Urteil - Keine vorzeitige Auktionsbeendigung wegen zu niedrigem Verkaufspreis

Auf der Online-Auktionsplattform von eBay können Verkäufer zahlreiche Dinge anbieten. Dazu gehören auch gebrauchte Fahrzeuge, zum Beispiel PKW. Ein Mann bot einen solchen bei eBay an, zeitgleich aber auch über die Auktionsplattform mobile.de. Als der Verkäufer bemerkte, dass er über mobile.de einen höheren Preis für sein Auto erzielen konnte, beendete er die laufende Auktion bei eBay kurzfristig. Das eBay-Mitglied, das zu diesem Zeitpunkt höchstbietend war, verlangte zunächst den Wagen und als der Verkäufer ihm diesen nicht aushändigte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Dass dem Verkäufer der Gebotspreis zu niedrig sei, sei kein legitimer Grund, die Auktion zu beenden erklärte das Gericht später. Zwar sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay eine mögliche Beendigung von Auktionen durch den Verkäufer vor. Dies sei aber nur dann zulässig, wenn der Artikel beispielsweise zerstört wäre. Eine vorzeitige Beendigung aus wirtschaftlichen Gründen wie der Verkäufer sie äußerte, seien kein Anlass. Der Verkäufer habe demnach nicht die Auktion beenden dürfen und müsse dem Höchstbietenden nun Schadensersatz leisten, urteilte das Gericht.

Amtsgericht Menden, Aktz. 4 C 390/10 vom 24.08.2011

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