Popcorn Time – Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Popcorn Time - Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Peer-to-peer-Plattformen sind ein beliebtes Ziel für Konsumenten, um Musik zu hören oder Filme zu sehen. Dabei wissen sie in der Regel sehr gut, dass die meisten Plattformen illegal verbreitetes Material anbieten. Doch das Streaming selbst kann rechtlich kaum belangt werden. Allerdings müssen die Nutzer damit rechnen, dass sie dennoch abgemahnt werden. Ein aktueller Fall zeigt dies für die Plattformen Popcorn Time und Cuevana. Die rechtliche Einschätzung im individuellen Fall dürfte für die meisten Nutzer höchst unvorteilhaft sein.
Wie der Internetrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, gehen ihm eine Reihe von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München gegen Nutzer von Popcorn Time zu. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Anwälte ein Vergehen abmahnen, das den Nutzern selbst bei Wissen um die Brisanz solcher Plattformen nicht bewusst zu sein scheint. Denn beim Streamen von Musik oder Filmen werden sie unbemerkt selbst zum Uploader der jeweiligen Dateien. Das bedeutet, der Nutzer begeht eine Urheberrechtsverletzung durch ein Verbreiten von geschütztem Material.

Die Technik ist fast schon perfide. Um die Plattformen nutzen zu können, müssen die Besucher eine Software installieren. Diese streamt nicht nur Dateien, sondern bei einigen Dateien speichert diese die Daten scheinbar auf dem Rechner und lädt sie anschließend wieder ins Internet. Bei diesem sogenannten Seeding begeht der Nutzer einen Verstoß gegen das Urheberrecht, das abmahnwürdig ist. Denn er verbreitet über seinen Rechner illegal ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Christian Solmecke erklärt das Problem der Betroffenen: „Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor„. Für betroffene Nutzer gilt, die Abmahnung und die damit verbundene Unterlassungserklärung im Einzelfall von einem Anwalt prüfen zu lassen. Vermeiden lässt sich eine solche Abmahnung hingegen ganz einfach, indem Anwender Peer-to-peer-Webseiten oder Torrent-Plattformen grundsätzlich einfach meiden.

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