Popcorn Time – Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Popcorn Time - Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Peer-to-peer-Plattformen sind ein beliebtes Ziel für Konsumenten, um Musik zu hören oder Filme zu sehen. Dabei wissen sie in der Regel sehr gut, dass die meisten Plattformen illegal verbreitetes Material anbieten. Doch das Streaming selbst kann rechtlich kaum belangt werden. Allerdings müssen die Nutzer damit rechnen, dass sie dennoch abgemahnt werden. Ein aktueller Fall zeigt dies für die Plattformen Popcorn Time und Cuevana. Die rechtliche Einschätzung im individuellen Fall dürfte für die meisten Nutzer höchst unvorteilhaft sein.
Wie der Internetrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, gehen ihm eine Reihe von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München gegen Nutzer von Popcorn Time zu. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Anwälte ein Vergehen abmahnen, das den Nutzern selbst bei Wissen um die Brisanz solcher Plattformen nicht bewusst zu sein scheint. Denn beim Streamen von Musik oder Filmen werden sie unbemerkt selbst zum Uploader der jeweiligen Dateien. Das bedeutet, der Nutzer begeht eine Urheberrechtsverletzung durch ein Verbreiten von geschütztem Material.

Die Technik ist fast schon perfide. Um die Plattformen nutzen zu können, müssen die Besucher eine Software installieren. Diese streamt nicht nur Dateien, sondern bei einigen Dateien speichert diese die Daten scheinbar auf dem Rechner und lädt sie anschließend wieder ins Internet. Bei diesem sogenannten Seeding begeht der Nutzer einen Verstoß gegen das Urheberrecht, das abmahnwürdig ist. Denn er verbreitet über seinen Rechner illegal ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Christian Solmecke erklärt das Problem der Betroffenen: „Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor„. Für betroffene Nutzer gilt, die Abmahnung und die damit verbundene Unterlassungserklärung im Einzelfall von einem Anwalt prüfen zu lassen. Vermeiden lässt sich eine solche Abmahnung hingegen ganz einfach, indem Anwender Peer-to-peer-Webseiten oder Torrent-Plattformen grundsätzlich einfach meiden.

Mehr Informationen

Ratgeber Internet – viele Tipps & Tricks
Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile
Geschichte der E-Mail
DSL Vergleich – Komplettangebote aus Telefon & Internetzugang

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]