Rechtsstreit – Fehlendes Komma lässt eine Hose 1.000 Euro kosten

Urteile3

Vor dem Amtsgericht Trier ist am 12.03.2014 ein kurioser Fall (Az.: 31 C 422/13) vor der Verhandlung mit einer Einigung beendet worden. Es ging um eine Kundin, die eine Hose für 9,90 Euro im Internet gekauft hatte. Durch einen Fehler kam es zu einer Überweisung von 1.000 Euro. Trotz Hinweis der Verkäuferin reagierte die Kundin erst, als sie die Kontoauszüge kontrollierte.
Die Kundin hatte eine gebrauchte Kinderhose für 9,90 Euro gekauft und wollte dem Verkäufer dafür 10 Euro überweisen. Bei dem Geldtransfer verrutschte das Komma in eine falsche Zeile, sodass 1.000 Euro überwiesen wurden. Die Bank transferierte den Betrag. Die Verkäuferin reagierte erstaunt und fragte per E-Mail bei der Käuferin nach und bat um die Kontonummer zur Rücküberweisung der zu viel gezahlten 990 Euro. Die Kundin hatte den Fehler zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt und antwortete: „Nein, das passt schon so ;-)„. Auf eine erneute Mail der Verkäuferin reagierte die Käuferin nicht.

Erst beim Durchsehen ihrer Kontoauszüge fiel der Käuferin der fatale Fehler auf. Nun forderte sie die 990 Euro zurück. Die Verkäuferin hatte jedoch das Geld bereits ausgegeben und konnte oder wollte den Betrag nicht zurückzahlen. Die Verkäuferin zog vor das Amtsgericht in Trier. Dort machte die vorsitzende Richterin deutlich, dass es für die Klägerin darauf ankomme, inwieweit sie sich auf eine Entreicherung berufen könne. Noch vor Beweisaufnahme einigten sich daraufhin Käuferin und Verkäuferin auf die Rückzahlung von knapp der Hälfte des Betrages.

Der Fall ist kurios und kein Maßstab für mögliche Urteile. Dennoch zeigt er noch einmal eindrucksvoll, dass Kunden bei Überweisungen im Online-Handel sehr genau auf die Summen achten sollten. Ebenso ist es wichtig, sich bei Unstimmigkeiten sofort an den Verkäufer zu wenden. Eine Überzahlung muss nicht automatisch zu einer Rückzahlung führen.

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