Rechtsstreit – Fehlendes Komma lässt eine Hose 1.000 Euro kosten

Urteile3

Vor dem Amtsgericht Trier ist am 12.03.2014 ein kurioser Fall (Az.: 31 C 422/13) vor der Verhandlung mit einer Einigung beendet worden. Es ging um eine Kundin, die eine Hose für 9,90 Euro im Internet gekauft hatte. Durch einen Fehler kam es zu einer Überweisung von 1.000 Euro. Trotz Hinweis der Verkäuferin reagierte die Kundin erst, als sie die Kontoauszüge kontrollierte.
Die Kundin hatte eine gebrauchte Kinderhose für 9,90 Euro gekauft und wollte dem Verkäufer dafür 10 Euro überweisen. Bei dem Geldtransfer verrutschte das Komma in eine falsche Zeile, sodass 1.000 Euro überwiesen wurden. Die Bank transferierte den Betrag. Die Verkäuferin reagierte erstaunt und fragte per E-Mail bei der Käuferin nach und bat um die Kontonummer zur Rücküberweisung der zu viel gezahlten 990 Euro. Die Kundin hatte den Fehler zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt und antwortete: „Nein, das passt schon so ;-)„. Auf eine erneute Mail der Verkäuferin reagierte die Käuferin nicht.

Erst beim Durchsehen ihrer Kontoauszüge fiel der Käuferin der fatale Fehler auf. Nun forderte sie die 990 Euro zurück. Die Verkäuferin hatte jedoch das Geld bereits ausgegeben und konnte oder wollte den Betrag nicht zurückzahlen. Die Verkäuferin zog vor das Amtsgericht in Trier. Dort machte die vorsitzende Richterin deutlich, dass es für die Klägerin darauf ankomme, inwieweit sie sich auf eine Entreicherung berufen könne. Noch vor Beweisaufnahme einigten sich daraufhin Käuferin und Verkäuferin auf die Rückzahlung von knapp der Hälfte des Betrages.

Der Fall ist kurios und kein Maßstab für mögliche Urteile. Dennoch zeigt er noch einmal eindrucksvoll, dass Kunden bei Überweisungen im Online-Handel sehr genau auf die Summen achten sollten. Ebenso ist es wichtig, sich bei Unstimmigkeiten sofort an den Verkäufer zu wenden. Eine Überzahlung muss nicht automatisch zu einer Rückzahlung führen.

Mehr Informationen

Ratgeber – Handykauf und Anbieterwahl
Ratgeber Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]