Urteil – nur halber Schadensersatz bei Flatrate-Kündigung

Urteil - nur halber Schadensersatz bei Flatrate-Kündigung

Wenn ein Kunde einen Vertrag bei einem Mobilfunkanbieter abschließt, bindet er sich in der Regel auf zwei Jahre. Kommt er der Zahlung nicht nach, darf der Anbieter den Vertrag kündigen. So ist es auch in einem Fall geschehen, den das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin zu entscheiden hatte. Strittig war dabei neben anderen Details die Höhe des Schadensersatzes, der dem Mobilfunkanbieter zusteht.

Amtsgericht halbiert Schadensersatzforderung des Mobilfunkanbieters

Der Kunde hatte eine Flatrate gekündigt, wonach ihm der Mobilfunkanbieter eine Schlussrechnung von 688,72 Euro zukommen ließ. Diese Summe akzeptierte der abwandernde Kunde nicht. Im Zuge einer Auseinandersetzung landete der Fall vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin. Die Richter fällten am 04. Dezember 2014 ihr Urteil (Az.: 23 C 120/14). Darin bestätigten sie die Sichtweise des beklagten Kunden und reduzierten den Schadenersatz um die Hälfte.

Anbieter legte seine Kalkulation nicht offen

In der Begründung verwies das Gericht auf verschiedene Urteile. Nach diesen muss das Mobilfunkunternehmen von seiner Schadensersatzforderung die Summe abziehen, die ihre zu erbringende Leistung gekostet hätte, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre. Der Bitte nach einer Offenlegung der Kalkulation kam das Unternehmen jedoch nicht nach. Daher nahmen die Richter mangels einer vorhandenen internen Kostenkalkulation die bestehenden Tarife und rechneten selbst nach. Der gewählte Tarif des Kunden war demnach mehr als doppelt so teuer wie der nächst günstigere Tarif. Daher gingen die Richter davon aus, dass dem nach außen geltenden Preis auch eine vergleichbare interne Kalkulation zugrunde liegt. Daraus ergebe sich, dass vom nicht genutzten Tarif die Hälfte der Summe abzuziehen sei. Folglich dürfe der Schadensersatz nur 50 Prozent der geforderten Summe betragen.

Mehr Informationen

Smartphone Tarife Vergleich
Gerichtsurteile Mobilfunk – telespiegel Sammlung
Handynetze in Deutschland – die Entwicklung

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]