Achtung – Sie betreiben vielleicht einen Shop mit Fälschungen

Sie betreiben vielleicht einen Shop mit Fälschungen

Seit das Internet zur Einkaufsquelle wurde, gibt es immer wieder Betrugsfälle. Nun gibt es eine Betrugsmasche, die ahnungslose Menschen in eine prekäre Situation bringt, bei der Sie unwissend zum Täter werden. Denn nach Recherche von NDR Info könnte jeder einzelne Bürger unbemerkt einen Online-Shop mit gefälschter Markenware betreiben. Das ist weit mehr als ein Betrug mit falschen Angaben. Schlimmstenfalls droht dem Betreiber der Shop, also dem ahnungslosen Bürger, eine Haftstrafe. Denn im Shop werden Fälschungen verkauft.

Die Geschichte von Anna Müller

Anna Müller ist Schichtarbeiterin. Daher bestellt sie gern in Online-Shops. Irgendwann gelingt es Betrügern, die von ihr in einem Shop hinterlegten Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer an den Sicherheitsvorkehrungen vorbei zu stehlen. Sie ahnt nichts davon und hat zunächst scheinbar keinen Nachteil. Als Sie sich ihren Lebenstraum erfüllt und eine Woche New York bucht, kommt es zum großen Erwachen. Bei der Ankunft in den USA wird sie von Sicherheitskräften festgenommen. Ihr droht eine Haftstrafe und sie steht einer siebenstelligen Schadensersatzforderung gegenüber. Sie versteht die Welt nicht mehr. Was ist passiert?

Die Auflösung: Haftbefehl wegen Verkauf von gefälschten Markenprodukten

Obwohl sich dieser konstruierte Fall wie ein Schauermärchen a la Münchhausen anhört, ist er leider keine Fiktion. Denn Betrüger haben ohne ihr Wissen eine Internetadresse auf ihren Namen registriert und einen Online-Shop mit ihr als verantwortliche Person eröffnet. In diesem Shop verkaufen die Betrüger gefälschte Markenartikel. Das führt bei Markeninhabern und Konzernen zu berechtigten Alarmsignalen. Es kommt zur Ermittlung und im Zuge der Ergebnisse schlimmstenfalls zu Schadensersatzforderungen und Haftbefehl. Allerdings werden diese in einigen Ländern wie den USA nicht an die Betroffenen zugestellt. Stattdessen nehmen die Sicherheitskräfte die mutmaßlichen Täter – also die überraschte Anna Müller – bei Einreise in Gewahrsam. Jetzt die Unschuld zu beweisen, ist kaum möglich. Gleiches gilt aber auch für deutsche Ermittlungsbehörden. Wenn auf einer Webseite eine korrekte Adresse zu finden ist, muss sich diese Person vor Polizei und Gericht verantworten. Dass die wahren Betrüger in Fernost oder in anderen Regionen zu suchen sind, erschwert die Aufklärungschance und damit den Unschuldsbeweis der Betroffenen zusätzlich. Denn vollständig und persönlich haftbar ist zunächst immer der Betreiber des Online-Shops – der Name im Impressum!

Keine fiktiven Einzelfälle, sondern relevante Betrugszahlen

Es handelt sich leider nicht um fiktive Einzelfälle, sondern nach eigenen Angaben hat allein der NDR bereits 250 Personen informiert. Diese wussten fast durchweg nichts von „ihrem„ Onlineshop.

Tipp: Wer Opfer eines solchen Betrugs wird, sollte unverzüglich Anzeige erstatten. Das ist ein erstes Indiz für die eigene Unschuld. Leider helfen keine bekannten Vorsichtsmaßnahmen wie ein gutes Passwort, um vor dem Identitätsklau sicher zu sein. Lediglich der restriktive Umgang mit Daten wie Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse kann die Gefahr etwas reduzieren. Allerdings ist dies kein absoluter Schutz. Wer sichergehen möchte, dass zumindest die eigene E-Mail-Adresse nicht von Massendiebstählen der letzten Zeit betroffen ist, kann dies bei der Uni Potsdam abfragen. Diese Diebstähle waren nach NDR Info der Grundstein für diese Betrugsmasche.

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