Windows 10 – Verbraucherzentrale klagt gegen Microsoft

Windows 10 - Verbraucherzentrale klagt gegen Microsoft

Microsoft hat vor kurzem angekündigt, dass Windows 10 als empfohlenes Update gekennzeichnet wird. Das bedeutet, es wird zukünftig automatisch heruntergeladen und installiert. Allerdings lädt der Konzern es schon jetzt ungefragt auf die berechtigten Rechner der Windows-Nutzer. Das verunsichert nicht nur Nutzer, sondern nervt auch viele, da das Softwarepaket bis zu 6 GB groß sein kann. Damit nimmt es speziell auf SSD-Festplatten ungefragt einen sehr großen Anteil der Speicherkapazität ein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht dagegen nun gerichtlich vor. Der Vorwurf: Das Upgrade ist eine inakzeptable Belästigung.

Das passiert: Microsoft startet ungefragt Download von Windows 10

Viele Nutzer wollen Windows 10 nicht auf ihrem Rechner installieren. Dafür gibt es gute Gründe. Die drei wichtigsten: Zum einen haben nicht alle Rechner eine ausreichende Hardwarekonfiguration. Speziell bei knapp bemessenem Arbeitsspeicher nimmt Windows 10 zu viel Kapazität in Anspruch, sodass das gesamte System nicht nur langsam, sondern instabil wird. Andere Programme können teilweise nicht mehr genug Speicher nutzen. Zum anderen haben viele Anwender ältere Programme auf dem PC, die unter Windows 10 nicht mehr lauffähig sind. Schließlich sendet Windows 10 in der Standardkonfiguration sehr viele Daten vom Rechner auf die Server von Microsoft. Wer die Privatsphäreeinstellungen nicht anpasst, wird zum gläsernen Nutzer.

Erschwerend kommt hinzu, dass Microsoft den Download bereits jetzt ungefragt und ohne Information der Nutzer startet. Das heißt: Die Nutzer bemerken nicht, dass Windows 10 auf ihren Rechner geladen wird. Lediglich die Installation können Sie bisher manuell verhindern. Das wird sich jedoch mit Einstufen als empfohlenes Update ändern. Ein weiterer Kritikpunkt: Der Download kostet erhebliches Datenvolumen für Nutzer, die Windows auf mobilen Geräten einsetzen bzw. einen veralteten Internet-Tarif mit Kosten pro MB/GB nutzen.

Verbraucherzentrale sieht Belästigung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Konzern für dieses Vorgehen abgemahnt. Da Microsoft sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, zieht die Institution nun vor Gericht. „Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt“, erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie macht unmissverständlich klar: „Wir werden die Geschäftspraxis von Microsoft daher einer gerichtlichen Prüfung unterziehen.“

Nutzer, die kein Upgrade auf Windows 10 wünschen, haben bisher schlechte Karten. Um die Installation wirksam auszuschließen, müssen sie die automatischen Systemupdates deaktivieren und ggf. vorhandene Downloaddateien löschen. Allerdings erfordert dies ein regelmäßiges manuelles Prüfen auf Sicherheitsupdates. Außerdem wird auch die bisherige Downloadpraxis nicht verhindert.

Update 18.07.2016

Kostenloses Upgrade – Countdown für Windows 10 läuft

Update 22.08.2017

Microsoft hat nun eingelenkt und sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, künftig keine Installationsdateien mehr für neue Betriebssysteme ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.

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