Studie – Anruf oder SMS während der Fahrt gleichen 1,0 Promille

Anruf oder SMS während der Fahrt gleichen 1,0 Promille

Obwohl zahlreiche Studien immer wieder das Gegenteil zeigen, halten viele Fahrer das Benutzen des Handys während der Fahrt für ein Kavaliersdelikt. Eine Meta-Forschung hat nun erneut belegt, wie gefährlich ein Anruf oder eine SMS während der Fahrt ist. Demnach entspricht beides einer Beeinträchtigung durch Alkoholkonsum mit 1,0 Promille. Die Studie hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausgegeben.

Damit unterstützen die Ergebnisse ein Gerichtsurteil, in dem das Oberlandesgericht Hamm am 15.01.2015 (Az.: 1 RBs 232/14) das Benutzen einer Navigationshilfe auf dem Smartphone verbietet. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer auf dem Smartphone eine Autowerkstatt gesucht und dabei das Gerät in die Hand genommen. Die Richter urteilten, dass „eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene ‚Benutzung‘ in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts liege, also neben dem Telefonieren auch den Abruf von Navigationsdaten erfasse.„ Ein ähnliches Urteil zu der Nutzung des Mobiltelefons am Steuer als Navigationsgerät hatte das Oberlandgericht Hamm bereits in 2013 gefällt.

Handy am Steuer – Studie unterstützt Rechtslage

Die Meta-Studie der UVD unterstützt die geltende Rechtslage, nach der jedes Benutzen des Handys am Steuer verboten ist. Ein Team um Dr. Mark Vollrath hatte an der TU Braunschweig einige Dutzend Studien zum Thema ausgewertet. Die einzelnen Tätigkeiten am Handy und am Boardcomputer des Fahrzeugs wurden dann als Beeinträchtigung wie bei einem Alkoholpegel mit einem Promillesatz verglichen. Diese etwas unscharfe Rechnung ergibt erstaunliche Ergebnisse. So ist ein Fahrer durch Telefonieren oder das Schreiben einer SMS sowie das Einstellen einer Navigationshilfe so abgelenkt, als wenn sein Promillesatz 1,0 beträgt. Etwas „weniger„ gefährlich ist das Lesen von SMS, das einem Alkoholpegel von 0,3 entspricht, während das Suchen von Musiktiteln sogar mit 0,5 Promille Blutalkoholspiegel vergleichbar ist.

Die Ergebnisse belegen eindrucksvoll wie erdrückend, dass die kognitive und motorische Ablenkung durch das Handy für den Fahrer so groß ist, dass er auf diese Weise temporär sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Der Verlust an Aufmerksamkeit führt damit zu einer größeren Unfallgefahr. Das Handy gehört daher während der Fahrt nicht in die Hand des Fahrers.

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Sammlung Gerichtsurteile Handy am Steuer

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