Studie – Anruf oder SMS während der Fahrt gleichen 1,0 Promille

Anruf oder SMS während der Fahrt gleichen 1,0 Promille

Obwohl zahlreiche Studien immer wieder das Gegenteil zeigen, halten viele Fahrer das Benutzen des Handys während der Fahrt für ein Kavaliersdelikt. Eine Meta-Forschung hat nun erneut belegt, wie gefährlich ein Anruf oder eine SMS während der Fahrt ist. Demnach entspricht beides einer Beeinträchtigung durch Alkoholkonsum mit 1,0 Promille. Die Studie hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausgegeben.

Damit unterstützen die Ergebnisse ein Gerichtsurteil, in dem das Oberlandesgericht Hamm am 15.01.2015 (Az.: 1 RBs 232/14) das Benutzen einer Navigationshilfe auf dem Smartphone verbietet. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer auf dem Smartphone eine Autowerkstatt gesucht und dabei das Gerät in die Hand genommen. Die Richter urteilten, dass „eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene ‚Benutzung‘ in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts liege, also neben dem Telefonieren auch den Abruf von Navigationsdaten erfasse.„ Ein ähnliches Urteil zu der Nutzung des Mobiltelefons am Steuer als Navigationsgerät hatte das Oberlandgericht Hamm bereits in 2013 gefällt.

Handy am Steuer – Studie unterstützt Rechtslage

Die Meta-Studie der UVD unterstützt die geltende Rechtslage, nach der jedes Benutzen des Handys am Steuer verboten ist. Ein Team um Dr. Mark Vollrath hatte an der TU Braunschweig einige Dutzend Studien zum Thema ausgewertet. Die einzelnen Tätigkeiten am Handy und am Boardcomputer des Fahrzeugs wurden dann als Beeinträchtigung wie bei einem Alkoholpegel mit einem Promillesatz verglichen. Diese etwas unscharfe Rechnung ergibt erstaunliche Ergebnisse. So ist ein Fahrer durch Telefonieren oder das Schreiben einer SMS sowie das Einstellen einer Navigationshilfe so abgelenkt, als wenn sein Promillesatz 1,0 beträgt. Etwas „weniger„ gefährlich ist das Lesen von SMS, das einem Alkoholpegel von 0,3 entspricht, während das Suchen von Musiktiteln sogar mit 0,5 Promille Blutalkoholspiegel vergleichbar ist.

Die Ergebnisse belegen eindrucksvoll wie erdrückend, dass die kognitive und motorische Ablenkung durch das Handy für den Fahrer so groß ist, dass er auf diese Weise temporär sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Der Verlust an Aufmerksamkeit führt damit zu einer größeren Unfallgefahr. Das Handy gehört daher während der Fahrt nicht in die Hand des Fahrers.

Mehr Informationen

Sammlung Gerichtsurteile Handy am Steuer

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]