Urteil – 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen gefakter Nacktbilder

Urteil - 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen gefakter Nacktbilder

Die unberechtigte Verbreitung von Aufnahmen einer Person kann einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Handelt es sich dabei um intime Fotos, gilt zusätzlich das besondere Schutzbedürfnis jedes Einzelnen. Wenn sogar gefälschte Intimfotos verbreitet werden und dabei der Name der abgebildeten Person veröffentlicht wird, handelt es sich nahezu immer um eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das sah auch das Oberlandesgericht Oldenburg (1. Instanz Landgericht Oldenburg) so, dass in einem Urteil vom 11. August 2015 (Az.: 13 U 25/15) einer Klägerin 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden.

Der Fall: Gefakte Pornobilder ins Internet gestellt

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger Abbildungen des Gesichts bzw. des Kopfes der Klägerin so auf Pornobilder montiert, dass die Fälschung auf den ersten Blick nicht zu sehen war. Die Fälschungen zeigten die Klägerin in diversen harten Posen und Positionen. Diese Bilder hatte der Beklagte in Verbindung mit den Namen der Klägerin im Internet als „Racheporno“ veröffentlicht. Die Klägerin forderte Schmerzensgeld. Die Richter am Oberlandesgericht sprachen ihr dieses zu.

Nacktfotos: Gericht nennt Konsequenzen für Klägerin

Während der Fall als solcher nach Expertenmeinungen glasklar zu entscheiden gewesen sei, überrascht die Höhe des Schmerzensgeldes. Doch die Richter führten aus, wie sehr eine solche, die Intimsphäre nachhaltig verletzende, Veröffentlichung die Klägerin in ihrem Leben beeinträchtigen kann. Sie erklärten: „Der Kreis der möglichen Betrachter ist bei Internetveröffentlichungen praktisch unbegrenzt. Es ist gerichtsbekannt, dass technisch keine Möglichkeit besteht, einmal im Internet frei zugänglich gemachte Inhalte je wieder komplett zu löschen.“ Weiter wiesen sie in ihrem Urteil darauf hin, dass selbst beim Löschen von Ursprungsservern eine weitere Verbreitung der Fotos nicht auszuschließen sei. Daher müsse die Klägerin damit rechnen, dass sie in Form gefälschter Abbildungen auch in Zukunft in pornografischen Darstellungen zu sehen ist, deren Fälschung nicht zu erkennen ist. Diese gehe weit über eine persönliche Verunglimpfung hinaus und könne sogar wirtschaftliche Folgen haben.

Damit zeigt das Gericht allen Menschen noch einmal deutlich auf, dass im Internet veröffentlichte Dokumente und Daten faktisch lebenslang dort zu finden sein werden. Das gilt nicht nur für fahrlässige oder vorsätzliche Rechtsverletzungen durch das Veröffentlichen von Fotos, sondern für alle Informationen. Jeder sollte daher schon im Vorfeld solchen Veröffentlichungen nach Kräften entgegenwirken.

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