Urteil – Gesamtreparatursumme nur für reparierte Geräte

Urteil - Gesamtreparatursumme nur für reparierte Geräte

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ein wichtiges Urteil errungen. Vor dem Landgericht Heilbronn klagte die Institution für einen Verbraucher gegen eine große Elektronikkette. Diese hatte zuvor eine Unterlassungserklärung verweigert. Grund der Klage war die Bezeichnung „Gesamtreparatursumme“. Ein Kunde hatte ein defektes Gerät zu einer Filiale gebracht und sollte bei Abholung die vereinbarte Gesamtreparatursumme zahlen, obwohl die Techniker sein Gerät nicht repariert hatten. Der konkrete Fall steht möglicherweise stellvertretend für ein ganzes System, bei dem Kunden zahlen mussten, ohne eine Leistung zu erhalten.

Der Fall: Reparaturkosten für nicht repariertes Gerät

Der Kunde brachte einen defekten E-Book-Reader zur Filiale der Kette. Er konnte wählen, ob er sein Gerät später entsorgen lässt, es ohne Reparatur zurück nimmt oder ein Reparaturkostenangebot annimmt. Auf Letzteres fiel die Wahl des Kunden. Dieses beinhaltete eine Gesamtreparatursumme von 20,42 Euro. Das klang nach einem guten Deal. Am Ende entpuppte sich das Angebot aber als Abzockversuch. Denn bei Abholung war sein Gerät nicht repariert, der Kunde sollte aber dennoch die vereinbarte Gesamtreparatursumme zahlen. Diese würde das Prüfen und Rücksenden des E-Book-Readers ausgleichen. Der Kunde wollte nicht zahlen, da sein Gerät schließlich nicht repariert war. Er verlangte die Herausgabe des Readers. Ohne Zahlung wollten die Verantwortlichen im Technikmarkt ihm sein Gerät jedoch nicht aushändigen. Er wandte sich an die Verbraucherzentrale.

Landgericht bestätigt Sicht der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale ließ der örtlichen Filial-GmbH eine Unterlassungserklärung zukommen. Als sich der Technikmarkt weigerte, diese zu unterzeichnen, kam es zur Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Heilbronn. Die Richter stellten sich in ihrem Urteil (Az: 21 O 106/15 KfH) auf die Seite der Verbraucherzentrale. Sie bezeichneten die Gesamtreparatursumme als Irreführung. Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: „Wird die Vergütung ausdrücklich als ‚Gesamtreparatursumme‘ bezeichnet, darf der Verbraucher davon ausgehen, für das Geld ein repariertes Gerät zurückzubekommen.“ Der Technikmarkt ist nun gefordert, sein Vorgehen zu ändern.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]