Urteil – Amazon muss Ex-Kunden Zugriff auf virtuelle Käufe ermöglichen

Urteil - Amazon muss Ex-Kunden Zugriff auf virtuelle Käufe ermöglichen

Kunden können auf Amazon E-Books, MP3-Files und ähnliche virtuelle Güter kaufen. Diese können Sie auf ihren Rechner laden oder in der Cloud abspielen. Viele Nutzer lassen ihre Käufe in der Cloud. Doch was passiert, wenn Amazon das Kundenkonto sperrt? Diese Frage war entscheidend für einen Rechtsstreit, in dem das Oberlandesgericht Köln am 26.02.2016 ein Berufungsurteil (Az.: 6 U 90/15) gefällt hat.

Der Fall: Amazon sperrt Kunde und damit Zugriff auf Käufe

„Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“ So lautet eine Passage in den Nutzungsbedingungen von Amazon. Damit kann der Handelskonzern unter anderem Kunden sperren, die eine sehr hohe Retourenquote aufweisen. So war es auch im vorliegenden Fall. Amazon sperrte ein Kundenkonto. Der Kunde konnte anschließend nicht mehr auf seine digitalen Käufe zugreifen.

Das Gericht befasste sich im Verfahren vorrangig mit der Frage, welches Recht anzuwenden sei (deutsches oder luxemburgisches). Im Kern ging es letztlich jedoch um zwei Aspekte. Zum einen fragte es, wann ein Kündigungsrecht durch Amazon besteht. Dieses ist durch die Nutzungsbedingungen nicht eindeutig und damit nicht transparent genug geklärt und benachteiligt damit die Verbraucher. Zum anderen ging es um die Frage, ob einem Kunden die bereits erworbenen Güter vorenthalten werden dürfen. Dazu urteilten die Richter: „Die Möglichkeit, entgeltlich erworbene Nutzungsrechte jederzeit wieder entziehen zu können, stellt per se eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.“ Daher kam das Gericht zur Überzeugung, dass Amazon Kunden den Zugriff auf gekaufte digitale Inhalte nicht verwehren darf.

Wertung: Neue Entwicklungen zeigen Handlungsbedarf

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Kunden ihre Waren auch nutzen können. Dabei geht es nicht nur um einen Ausschluss von zukünftigen Veröffentlichungen für einen Amazon-Kindle-Reader oder Soundfiles in einer Amazon-Cloud. Denn zwei Vorfälle unterstreichen die Tragweite der Entscheidung.

Zum einen hatte Amazon in der Vergangenheit immer wieder Konten gesperrt, weil die Kunden zu viel retournierten. Diese Kunden sind nicht nur von einem großen Online-Marktplatz, der auch Drittanbieter beherbergt, ausgeschlossen, sondern auch von ihren bisherigen virtuellen Käufen. Das Maß der Retourenquote ist jedoch nicht schriftlich fixiert. Es kann prinzipiell jeden treffen, der gelegentlich von seinem Recht Gebrauch macht, Ware zurückzusenden.

Zum anderen hat Amazon vor wenigen Tagen angekündigt, dass Kindle-E-Book-Reader mit älterer Software sich nicht mehr ins Internet einwählen und E-Books herunterladen können, wenn die Software nicht aktualisiert wird. Das schränkt eine bereits bezahlte Funktionalität zulasten der Kunden ein. Denn das Gerät wird damit für zukünftige Veröffentlichungen unbrauchbar.

Das Urteil und weitere andere Gerichtsurteile sind in diesem Sinne ein klares Signal an Amazon, dass nicht transparente Sperrungen und Ausschlüsse sanktioniert werden. Es ist zu erwarten, dass Amazon reagiert und die Nutzungsbedingungen deutlich nachbessert.

Vorinstanz

Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 26 O 324/14.

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