Urteil – Amazon muss Ex-Kunden Zugriff auf virtuelle Käufe ermöglichen

Urteil - Amazon muss Ex-Kunden Zugriff auf virtuelle Käufe ermöglichen

Kunden können auf Amazon E-Books, MP3-Files und ähnliche virtuelle Güter kaufen. Diese können Sie auf ihren Rechner laden oder in der Cloud abspielen. Viele Nutzer lassen ihre Käufe in der Cloud. Doch was passiert, wenn Amazon das Kundenkonto sperrt? Diese Frage war entscheidend für einen Rechtsstreit, in dem das Oberlandesgericht Köln am 26.02.2016 ein Berufungsurteil (Az.: 6 U 90/15) gefällt hat.

Der Fall: Amazon sperrt Kunde und damit Zugriff auf Käufe

„Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.„ So lautet eine Passage in den Nutzungsbedingungen von Amazon. Damit kann der Handelskonzern zum Beispiel Kunden sperren, die eine sehr hohe Retourenquote aufweisen. So war es auch im vorliegenden Fall. Amazon sperrte ein Kundenkonto. Der Kunde konnte anschließend nicht mehr auf seine digitalen Käufe zugreifen.

Das Gericht befasste sich im Verfahren vorrangig mit der Frage, welches Recht anzuwenden sei (deutsches oder luxemburgisches). Im Kern ging es letztlich jedoch um zwei Aspekte. Zum einen fragte es, wann ein Kündigungsrecht durch Amazon besteht. Dieses sie durch die Nutzungsbedingungen nicht eindeutig und damit nicht transparent genug geklärt und benachteilige damit die Verbraucher. Zum anderen ging es um die Frage, ob einem Kunden die bereits erworbenen Güter vorenthalten werden dürfen. Dazu urteilten die Richter: „Die Möglichkeit, entgeltlich erworbene Nutzungsrechte jederzeit wieder entziehen zu können, stellt per se eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.“ Daher kam das Gericht zur Überzeugung, dass Amazon Kunden den Zugriff auf gekaufte digitale Inhalte nicht verwehren darf.

Wertung: Neue Entwicklungen zeigen Handlungsbedarf

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Kunden ihre Waren auch nutzen können. Dabei geht es nicht nur um einen Ausschluss von zukünftigen Veröffentlichungen für einen Amazon Kindle-Reader oder Soundfiles in einer Amazon-Cloud. Denn zwei Vorfälle unterstreichen die Tragweite der Entscheidung.

Zum einen hatte Amazon in der Vergangenheit immer wieder Konten gesperrt, weil die Kunden zu viel retournierten. Diese Kunden sind nicht nur von einem großen Online-Marktplatz, der auch Drittanbieter beherbergt, ausgeschlossen, sondern von ihren bisherigen virtuellen Käufen. Das Maß der Retourenquote ist jedoch nicht schriftlich fixiert. Es kann prinzipiell jeden treffen, der ab und zu von seinem Recht Gebrauch macht, Ware zurücksendet.

Zum anderen hat Amazon vor wenigen Tagen angekündigt, dass Kindle-E-Book-Reader mit älterer Software sich nicht mehr ins Internet einwählen und E-Books herunterladen können, wenn die Software nicht aktualisiert wird. Das schränkt eine bereits bezahlte Funktionalität zulasten der Kunden ein. Denn das Gerät wird damit für zukünftige Veröffentlichungen unbrauchbar.

Das Urteil und weitere andere Gerichtsurteile sind in diesem Sinne ein klares Signal an Amazon, dass nicht transparente Sperrungen und Ausschlüsse sanktioniert werden. Es ist zu erwarten, dass Amazon reagiert und die Nutzungsbedingungen deutlich nachbessert.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]