Urteil – Bundesgerichtshof zum Paypal-Käuferschutz

Urteil - Bundesgerichtshof zum Paypal-Käuferschutz
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Viele Paypal-Nutzer kennen den Käuferschutz. Sie bezahlen per Paypal und, wenn irgendetwas bei der Lieferung schiefgeht, können sie sich die Kaufsumme über den Bezahldienst erstatten lassen. Damit greift Paypal in das Vertragsverhältnis ein, denn der Verkäufer muss das – häufig zähneknirschend – aufgrund der Nutzungsbedingungen von Paypal akzeptieren. Nicht immer ist eine Rückzahlung jedoch aus Verkäufersicht berechtigt. Daher hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute, am 22. November 2017, über zwei Klagen (Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) mit gegenläufigen Vorgeschichten entschieden.

Die Grundsatzfrage: Kann der Verkäufer vom Käufer eine Zahlung verlangen, nachdem dieser den Käuferschutz in Anspruch nimmt. Das Ergebnis: Verkäufer können gegen die Rückbuchung klagen und den Käufer zur Verantwortung ziehen. Das heißt: Der Käufer muss trotz Käuferschutzes zahlen.

Paypal-Käuferschutz: Worum geht es?

Grundlage der Entscheidung sind zwei Rechtsstreite, die über mehrere Instanzen liefen und von den zuständigen Landgerichten jeweils anders bewertet wurden. Der Richterspruch des Bundesgerichtshofes sollte daher für Klarheit sorgen.

Im ersten Fall (Az.: VIII ZR 83/16) hatte der Käufer eine Ware nicht bekommen. Der Verkäufer konnte jedoch keinen Sendungsbeleg vorlegen. Die Vorinstanzen (Amtsgericht Essen, Az. 134 C 53/15 und Landgericht Essen, Az. 10 S 246/15) urteilten, mit der Vereinbarung eines „Versendungsverkaufs“ gehe das Risiko an den Käufer über, der Verkäufer könne also unabhängig vom Käuferschutz sein von Paypal zurückgebuchtes Geld direkt vom Kunden fordern.

Im zweiten Fall (Az.: VIII ZR 213/16) entschieden die Vorinstanzen gegenteilig (Amtsgericht Merzig, Az. 24 C 1358/11 und Landgericht Saarbrücken, Az. 5 S 6/16). Der Käufer bemängelte Qualität und ein abweichendes Aussehen der Ware. Er nahm den Käuferschutz in Anspruch. Paypal übermittelte, er solle die Ware vernichten und bekomme das Geld zurück. Der Verkäufer klagte in zwei Instanzen vergeblich auf Zahlung. Die Gerichte führten aus, dass die Rückbelastung seines Verkäuferkontos nur sein Vertragsverhältnis mit Paypal betreffe und daher die Forderung an den Kunden unberechtigt sei.

Käuferschutz: Wie urteilt der BGH?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil verdeutlicht, dass der Verkäufer auch bei Inanspruchnahme des Käuferschutzes durch den Kunden ein Recht auf Zahlung der Kaufsumme hat. Damit stärken die Richter die Rechte der Verkäufer ausdrücklich. Davon profitieren insbesondere Privatverkäufer, wie die Richter in der Urteilsverkündung betonten. Die berechtigten Interessen der Verkäufer sind beim Käuferschutz zu berücksichtigen. Daher kann der Verkäufer zukünftig klagen, muss jedoch beweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß verschickt hat.

Im Prinzip verweist der Bundesgerichtshof auf geltendes Recht zum Kaufvertrag. Dieses hebelt der Käuferschutz von Paypal zulasten der Verkäufer aus. Damit haben die Richter dafür gesorgt, dass alle durch den Abschluss eines Kaufvertrages entstehenden gesetzlichen Rechte und Pflichten in Kraft bleiben.

Was bedeutet das für Zahlungsabwicklungen über Paypal?

Paypal hat in Deutschland rund 19 Millionen Kunden. Das Urteil betrifft darüber hinaus aber auch ähnliche Zahlungsmittel wie Paydirekt. Verbraucherschützer befürworten den Käuferschutz, obwohl Käufer diesen unter Vorspielen falscher Tatsachen in Anspruch nehmen könnten. Das Urteil bringt nun ein Stück mehr Klarheit über die Rechtslage und die Möglichkeiten der Verkäufer, an ihr Geld zu kommen. Der Käuferschutz als solcher wird damit zum zahnlosen Papiertiger.

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