Urteil – Finder eines iPhones hat kein Recht auf Entsperren

Urteil - Finder eines iPhones hat kein Recht auf Entsperren

Es gibt im deutschen Recht einen Paragrafen, der ein Fundstück in das Eigentum des Finders überträgt. Diese Regelung besagt, dass nach dem Finden und einer Frist von sechs Monaten eine Sache an den Finder übergeht, sofern der ursprüngliche Besitzer sich nicht als Eigentümer beim Finder oder Behörden gemeldet hat. Verbrieft ist dies im § 973 Abs. 1 S. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dass diese Regelung nicht immer zum vollständigen Wohlgefallen des Finders ausgelegt werden muss, hat jetzt eine Person aus Bayern erfahren müssen. Denn dieser konnte zwar ein gefundenes iPhone behalten, muss allerdings mit einer nicht aufgehobenen Sperre des Gerätes leben.

Der Fall: Apple weigert sich, ein iPhone zu entsperren

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann ein iPhone gefunden und im Fundbüro abgegeben. Nach sechs Monaten konnte er das iPhone dort abholen, da sich der ursprüngliche Eigentümer nicht gemeldet hatte. Er wandte sich an die Support-Hotline von Apple, um das Gerät entsperren zu lassen. Ohne das Entsperren ist das iPhone unbrauchbar. Doch Apple weigerte sich ohne Angabe von Gründen. Daher zog der Finder vor Gericht und klagte auf Entsperren des Geräts.

Das Urteil: Apple muss gefundenes iPhone nicht entsperren

Die Richter am Amtsgericht München kamen am 24. Juli 2017 zu dem Urteil (AZ.: 213 C 7386/17), dass die Weigerung rechtens ist. Die Begründung: Zwar sei der Finder Eigentümer des iPhones. Allerdings sei das Eigentum am Mobilfunktelefon „ex nunc“. Das heißt: Er übernehme das Gerät im Zustand nach Ende der Sechsmonatsfrist. An diesem Tag sei das Gerät jedoch wie am Tag des Fundes gesperrt gewesen. Ein Anspruch auf Entsperren bestünde daher nicht. Zudem machten die Richter datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Denn das Sperren eines Mobilfunkgeräts soll verhindern, dass die auf dem Handy gespeicherten Daten Dritten zugänglich werden. Nach dem Freischalten hätte der Finder jedoch diesen Zugriff. Daher wiesen die Richter die Klage ab.

Keine Chance: Ohne Apple lässt sich kein iPhone entsperren

Jeder Nutzer kann sein Smartphone sperren lassen. Das ist besonders bei einem Verlust sinnvoll, um Dritten den Zugang zu verwehren. Normalerweise lassen sich die Geräte dann auch wieder entsperren. Anders ist dies beim iPhone. Über legale Wege ist das Entsperren nur mithilfe von Apple möglich (iTunes-Konto, Apple-ID, Apple-Cloud, Hotline). Ohne Unterstützung des Unternehmens kann also kein Finder die Daten des gesperrten iPhones wiederherstellen. Es bleibt der Trick über das komplette Zurücksetzen des Geräts (Wartungsmodus, Falscheingabe des Codes), jedoch ist beim erneuten Aktivieren wiederum die ursprüngliche Apple-ID erforderlich. Genau diese fehlt dem ehrlichen Finder jedoch.

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