Jobsuche – Kriminelle zocken per Video-Ident Bankdaten ab

Jobsuche - Kriminelle zocken per Video-Ident Bankdaten ab

Es klingt wie ein schlechter Scherz, dennoch ist es ein neuer Trend bei der Internetkriminalität: Betrüger nutzen ein Stellengesuch eines namhaften Unternehmens, um den Bewerber zu einem Video-Ident-Verfahren zu bringen. Dabei eröffnet dieser ein Konto bei einer Bank. Das Konto nutzen die Kriminellen dann, um Kunden mit Fakeshops ohne Gegenleistung das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wehren diese sich gegen den finanziellen Verlust, haftet jedoch der Stellensuchende mit seinem eröffneten Konto. Das klingt zunächst unsinnig, funktioniert jedoch erschreckend gut. Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben nach einigen Meldungen auf diese neue Masche von Betrügern hingewiesen.

Betrug Teil 1: Kriminelle nutzen Not und Interesse von Stellensuchenden aus

Der Betrug läuft in zwei Schritten. Im ersten Schritt schalten die Kriminellen eine gefälschte Stellenanzeige eines bekannten Unternehmens. Meldet sich darauf ein Interessent, soll dieser sich als Person verifizieren. Dazu soll er zunächst eine Kopie seines Personalausweises schicken und dann bei einer Bank ein Video-Ident-Verfahren durchlaufen. Den Stellensuchenden wird deutlich vermittelt, dass die persönlichen Daten für das Verfahren im Haus wichtig seien und es bereits viele Bewerber geben würde. Da die Identifikation datenschutzrechtlich einer hohen Hürde unterliegt, wäre eine Bank zwischengeschaltet, die ein Pro-forma-Konto eröffnet und danach wieder schließt. Diese gewährt die Identifikation durch Eröffnung eines neuen Kontos, das anschließend wieder gelöscht wird. Beim Video-Ident-Verfahren hält der Interessent dann seinen Personalausweis in die Kamera und eröffnet so ein Konto. Banken nutzen inzwischen neben dem persönlichen Erscheinen und dem Post-Ident-Verfahren die Verifizierung der Person per Video.

An dieser Stelle sollten bei Stellensuchende bereits die Alarmglocken klingeln. Auch wenn die Not am Arbeitsplatz in vielen Bereichen noch immer groß ist, sollte ein solches Verfahren aufhorchen lassen. Zwar sind Identifikationsverfahren nicht ausgeschlossen, eine Verifizierung von Personaldaten erfolgt jedoch im Regelfall frühestens nach einem Vorstellungstermin. Auch die Auslagerung zu einem Dritten wie hier einer Bank, ist absolut ungewöhnlich. Es kommt aber schlimmer.

Betrug Teil 2: Kriminelle nutzen Konto für Geldtransfers an Fakeshops

Denn in Wahrheit gibt es keine offene Stelle und auch das Konto wird nicht gelöscht. Die Kriminellen nutzen die blauäugig geschaffene Bankverbindung, um diese in Fakeshops als Bankverbindung anzugeben. Kunden kaufen in diesen Online-Shops per Vorkasse, überweisen das Geld auf das Konto des Stellensuchenden, bekommen aber niemals Ware. Da die Kriminellen vorab falsche Kontaktdaten bei der Bank gemeldet hatten, erlangten Sie Zugang zu den Kontodaten und konnten das Geld transferieren.

Es gibt also zwei Geschädigte: Zum einen zahlt der Käufer beim Bestellen in einem Fakeshop Geld für eine Ware, die ihn nie erreicht. Zum anderen missbrauchen die Kriminellen die Identität des Stellensuchenden. Das hat Folgen: Denn wendet sich der geprellte Käufer an den Shop-Betreiber, ist dieser nicht auffindbar, da das Impressum gefälscht ist. Es bleibt der Weg zur Bank oder direkt zum Kontoinhaber. Dieser muss ggf. am Ende sogar den Schaden ausgleichen und sich gegen Betrugsvorwürfe wehren. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten sich Stellensuchende an die Bank wenden und das Konto sperren lassen. Käufer von Waren aus Fakeshops sollten sich direkt an die Polizei wenden, um den Betrug zu melden.

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