Urteil – Bundesgerichtshof lässt Dashcams als Beweismittel zu

Urteil - Bundesgerichtshof lässt Dashcams als Beweismittel zu

Sogenannte Dashcams (kleine Kameras) in Fahrzeugen können Hergänge von Unfällen dokumentieren. Bisher galt jedoch in der Bundesrepublik überwiegend die Rechtsauffassung, dass der Datenschutz überwiegt und die Aufnahmen weder veröffentlicht noch als Beweismittel in einem Gerichtsprozess genutzt werden dürfen. Das änderte sich heute, am 15. Mai 2018. Die Richter am Bundesgerichtshof fällten ein wegweisendes Urteil (Az.: VI ZR 233/17), das sowohl die Privatsphäre schützt, als auch der Gerechtigkeit dient.

Der Fall: Autofahrer kann Unschuld nicht beweisen

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer aus Magdeburg auf Zulassung der Dashcam-Aufnahmen geklagt. Er war in einen Unfall verwickelt. Beim Abbiegen auf einer doppelten Linksabbiegerspur kollidierte er mit einem Fahrzeug neben ihm. Versicherung und Erstinstanzen sprachen ihm jedoch nur die Hälfte des Schadens als Ausgleich zu. Weder konnte eine Zeugin sich daran erinnern, ob der Wagen des Klägers die Spur gehalten hatte, noch konnte ein Gutachter mit Sicherheit den Unfall rekonstruieren.

Der Kläger hielt sich jedoch für unschuldig. Seine im Fahrzeug installierte Dashcam dokumentierte den Unfall. Aus den Aufnahmen wird aus seiner Sicht seine Unschuld bewiesen. Im Prozess vor dem Landgericht Magdeburg verweigerten die beiden Vorinstanzen jedoch, die Aufnahmen zuzulassen. Der Grund: Das Filmen im öffentlichen Raum ist nur mit Zustimmung der gefilmten Personen möglich. Diese lag hier nicht vor.

Dashcam-Urteil: Der BGH sieht Abwägung im Einzelfall für rechtens

Der Bundesgerichtshof hat die Aufnahmen der Dashcam in diesem Fall zugelassen. Grundsätzlich überwiege nach Meinung des Bundesgerichtshofes der Datenschutz und damit ein Verbot des dauerhaften Filmens im öffentlichen Raum. Eine Verwendung der Aufnahmen auf etwa Sozial-Media-Portalen bleibe verboten. Im Einzelfall gelte es jedoch, solche Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen, wenn dadurch unter anderem ein Unfallablauf geklärt werden könne. Im Einzelfall sei zwischen dem Datenschutz und einem berechtigten Interesse von beteiligten Personen abzuwägen, um in einem Zivilprozess zu einem gerechten Urteil zu kommen.

Dashcams als Beweismittel zugelassen, aber permanente Aufnahmen verboten

Die Richter vereinen mit diesem Urteil zur Zulassung von Aufnahmen einer Dashcam zwei völlig gegensätzliche Positionen. Zum einen bleiben diese Kameras in Fahrzeugen weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt. Besonders beim permanenten Filmen und Veröffentlichen von Aufzeichnungen handelt es sich um einen Verstoß gegen den Datenschutz. Zum anderen erlauben es die Richter, vorhandenes Beweismittel auch dann zuzulassen, wenn dieses zur Klärung von rechtlichen Streitfällen beiträgt. Allerdings, und das betont der Bundesgerichtshof deutlich, hängt eine Zulassung stets vom Einzelfall ab.

Recht/Gerichtsentscheidungen

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