Fragwürdiges Angebot – Bundesnetzagentur schaltet Auskunft 118007 ab

bundesnetzagentur

Die Rufnummerngasse 118 (11810 – 11899) ist von der Bundesnetzagentur in Deutschland reserviert für Anbieter von Auskunftsdiensten und deren Gesprächsvermittlung. Früher war dieser Geschäftszweig ein gern genutztes Angebot vieler Telefonkunden, um die Rufnummer eines Dritten herauszubekommen. Inzwischen sind die Nutzerzahlen dieser Angebote seit Jahren rückläufig, da beispielsweise die Mehrzahl der Mobilfunkkunden ihre Rufnummer nicht für das Telefonbuch und Auskunftsdienste freigegeben.

Als neue Geschäftsmodelle haben daher findige Anbieter ihr Augenmerk auf Weiterleitungsdienste gelegt. Beispielsweise bei der Werbung für Erotikdienste im nächtlichen Fernsehen wurden Rufnummern von Auskunftsdiensten beworben, wo dann der meist männliche Teilnehmer aufgefordert wurde, nach Anruf dieser Nummer nach Susi oder anderen bestimmten Namen zu fragen. Die rechtliche Aussage der Bundesnetzagentur dazu ist jedoch eindeutig: „Sie dürfen insbesondere nicht dafür benutzt werden, Premium-Dienste oder Massenverkehrsdienste anzubieten.“

Verstöße gegen Preistransparenz und Wettbewerbsrecht

Die First Telecom GmbH als Netzbetreiber und die New Media License Ltd., Singapur als Dienstanbieter hatten unter der 118007 ein Angebot offeriert, das den Abschluss von „Spartarif-Abonnements“ per Tastendruck ermöglichte. Gegenstand dieses Abonnements war eine „Weiterleitung auf Hotlines“. Für diese Dienste wurden dem Abonnenten 4,99 Euro pro Woche berechnet. Die Kosten wurden unabhängig von der Inanspruchnahme des Dienstes in Rechnung gestellt. Aufgrund dessen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Vermittlungsnummer 118007 angeordnet.

Das Geschäftsmodell verstößt gegen Preistransparenzvorgaben. Diese gelten auch, wenn durch die Gestaltung des Dienstes oder den Einsatz bestimmter Rufnummern versucht wird, die Vorgaben zu umgehen. Außerdem waren die Hinweise zu den Preisen in den Bandansagen unvollständig und unklar. Dies verstößt zusätzlich gegen das Wettbewerbsrecht.

Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot

Neben der Abschaltung hat die Bundesnetzagentur ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Wer die Nummer gewählt und ein Abonnement abgeschlossen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen. Diese Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden.

Wer ist betroffen?

Bei betroffenen Verbrauchern sind auf der Telefonrechnung Kostenpositionen als „Festentgelt CC099, WA06 Vergünstigte Vermittlung“, als Artikel-Leistungsnummer 99714 oder als Produkt-ID GG546 ausgewiesen und im Einzelverbindungsnachweis die First Telecom GmbH als Netzbetreiber angegeben.

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