Lotto im Internet – „Zweitlotterien“ sind unzulässige Wetten

Glücksspiel im Internet – „Zweitlotterien“ sind unzulässige Wetten

Sämtliche Glücksspiele unterliegen in Deutschland der staatlichen Kontrolle. Hierzu zählen auch solche, die online im Internet angeboten werden. Da die Glücksspielregulierung bisher Ländersache war, entstand eine gefährliche Grauzone, die das illegale Glücksspiel im Internet boomen ließ. So sind im Internet auch zahlreiche Angebote von Anbietern zu finden, die sich als Lotterie ausgeben.

Was ist Lotto?

Bei einem Lottospiel wird ein Vertrag geschlossen. Ein solcher Lotterievertrag ist nur dann verbindlich, wenn die Lotterie staatlich genehmigt ist. Es handelt sich demnach um ein Glücksspiel, das ausschließlich mit der Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde öffentlich veranstaltet oder vermittelt werden darf.

Die deutsche Erstlotterie

Ein großer Teil der Einsätze, die beim deutschen Lotto gespielt werden, kommen wohltätigen Zwecken wie zum Beispiel kulturellen oder sportlichen Einrichtungen zu Gute. Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass rund die Hälfte der Einsätze wieder in Form von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet werden muss.

„Zweitlotterien“ im Internet

Neben der offiziellen Website der staatlich genehmigten Lotterie lotto.de, auf der das deutsche Lotto gespielt wird, gibt es zahlreiche weitere Angebote im Internet. Die Anbieter geben sich hierbei ebenfalls als Lotterie aus. Bei diesen „Zweitlotterien“ handelt es sich jedoch nicht um Lotterien im Sinne des Glücksspielvertrags.

Was steckt hinter diesen „Lotterien“?

Hinter den Angeboten stecken Wetten, die auf die Ergebnisse der erlaubten Lotterie abgegeben werden. Der große Unterschied ist, dass hierbei demnach keine Spielteilnahme an den beworbenen, erlaubten Lotterieveranstaltungen erworben wird. Dem teilnehmenden Kunden wird, im Fall eines Gewinnes, eine Auszahlung in Höhe des Betrages versprochen, der der jeweiligen Quote der betreffenden erlaubten Lotterie entspricht. Allerdings handelt es sich bei diesen Wetten um kein Vertragsverhältnis, sodass der Kunde im Fall eines Gewinnes, keinerlei Anspruch gegenüber dem staatlich regulierten Lotto auf diesen hat. Anbieter solcher „Lotterien“ sind nämlich selbst für die Auszahlung des Gewinnes verantwortlich. Ebenso fließen die Einsätze dieser „Lotterien“ nicht an den deutschen Lottoblock, sondern in die eigenen Taschen der ausländischen Anbieter. Durch die Teilnahme erhöht sich der Jackpot nicht, da keine direkte Teilnahme am Lotto stattgefunden hat. Diese illegal veranstalteten Angebote werden auch als Schwarze Lotterie bezeichnet.

Das Urteil des OLG Koblenz

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 3. Juni 2019 in einem Urteil (Az. 9 U 1359/18), dass es sich bei diesen „Zweitlotterien“ um Wetten handelt, welche im Internet unzulässig sind. Diese Entscheidung begründete das Gericht damit, dass das für den Gewinn entscheidende Ergebnis bei der „Zweitlotterie“ außerhalb des Einflussbereiches des Wettanbieters liegt. Die Anbieter berufen sich allerdings immer wieder auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Was ist die Dienstleistungsfreiheit in der EU?

Die Dienstleistungsfreiheit zählt zu den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes. Zusammengefasst erlaubt die Dienstleistungsfreiheit einem Unternehmen, welches Dienstleistungen in einem Mitgliedsland der EU erbringt, diese Dienstleistungen ebenfalls in einem anderen Mitgliedsland anzubieten. Da viele Anbieter der „Zweitlotterien“ über eine Lizenz zum Betrieb des Online-Glücksspiels aus EU-Ländern wie beispielsweise Malta oder Gibraltar verfügen, berufen sie sich auf diese Grundfreiheit.

Weshalb können sich die Anbieter nicht auf die Dienstleistungsfreiheit berufen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Schutz wichtiger Allgemeinwohlinteressen der Dienstleistungsfreiheit vorgeht. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht deutlich festgestellt, dass es Anbietern verboten ist, Online-Glücksspiele auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland anzubieten. Dies gilt selbst dann, wenn der Anbieter über eine gültige Lizenz für einen anderen Mitgliedstaat der EU besitzt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefährlicher Trojaner „DroidBot“ – Android-User müssen vorsichtig sein

Gefährlicher Trojaner „DroidBot“

Android-User müssen vorsichtig sein

Aktuell warnen Sicherheitsforscher vor einem Trojaner mit dem Namen „DroidBot“, der auf Android-Geräten großen Schaden anrichten kann. Im schlimmsten Fall kann am Ende das gesamte Bankkonto der Android-User leer geräumt sein. Nutzer sollten daher besonders vorsichtig sein. […]

Ü-85-Regelung – Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Ü-85-Regelung

Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Bei Haustürgeschäften sollten Verbraucher grundsätzlich vorsichtig sein. Es besteht die Gefahr, zu übereilten Vertragsabschlüssen gedrängt oder sogar auf Kriminelle hereinzufallen. Einem Senior wurde von einem Telekom-Vertreter ein Haustürgeschäft allerdings aufgrund seines Alters verweigert. […]

Nicht mehr erreichbar – die 11833 wurde nach 3 Jahrzehnten abgeschaltet

Nicht mehr erreichbar

Die 11833 wurde nach 3 Jahrzehnten abgeschaltet

Die legendäre 11833-Auskunft der Deutschen Telekom gibt es nicht mehr. Gestern hat das Unternehmen den Dienst nach beinahe 30 Jahren endgültig abgeschaltet. Verbrauchern stehen bei Bedarf aber weiterhin entsprechende Telefonauskunftsdienste von anderen Anbietern zur Verfügung. […]

„Restore Credentials“ – Google macht Smartphone-Wechsel komfortabler

„Restore Credentials“

Google macht Smartphone-Wechsel komfortabler

Google vereinfacht den Wechsel von einem Android-Smartphone zu einem anderen noch weiter. Nutzer können künftig von der sogenannten „Restore Credentials“-Funktion profitieren. Dank dieser werden beispielsweise auch Passwörter für Anwendungen automatisch auf das neue Handy übertragen. […]