Telegram – Bundesamt für Justiz leitet Bußgeldverfahren gegen Messenger ein

Telegram – Bundesamt für Justiz leitet Bußgeldverfahren ein

Telegram erfreut sich immer größerer Beliebtheit – nach eigenen Angaben hat der Instant-Messaging-Dienst weltweit mehr als 500 Millionen monatlich aktive Nutzer. Doch so beliebt der Nachrichtendienst auch ist, mindestens genauso sehr steht er immer wieder in der Kritik. Das Bundesjustizministerium hat nun zwei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.

Weshalb werden die Bußgeldverfahren durchgeführt?

Das im Justizministerium angesiedelte Bundesamt für Justiz hat zwei Schreiben an den Messenger-Dienst in den Vereinigten Arabischen Emiraten versendet. Laut eigenen Angaben des Unternehmens befindet sich das Entwickler-Team nämlich in Dubai. Grund für die Bußgeldverfahren gegen den Messenger sei, dass es keine leicht erkennbare und erreichbare Möglichkeit gebe, um sich über strafbare Inhalte auf Telegram zu beschweren. Strafbare Inhalte sollten jedoch von sozialen Netzwerken sowohl schnell als auch konsequent gelöscht werden. Grundlage hierfür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das es Usern der sozialen Netzwerke erlaubt, gegen diese gerichtlich vorzugehen, wenn eigene Rechte nicht gewahrt werden. Das Bundesamt für Justiz bemängelt, dass bei Telegram jedoch nicht ersichtlich sei, wohin sich Gerichte melden könnten, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht. In Deutschland sei für den Instant-Messaging-Dienst keine Person für Gerichtskontakte ernannt worden. Telegram hat nun die Möglichkeit zu den Schreiben des Bundesjustizministeriums Stellung zu nehmen.

Telegram steht immer wieder in der Kritik

Mittlerweile ist das soziale Netzwerk zum Nährboden von rechtsradikalem Gedankengut und Verschwörungstheorien geworden. Die Plattform wird von zahlreichen Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretikern genutzt, da entsprechende Inhalte von anderen sozialen Netzwerken wie Facebook oder YouTube vermehrt gelöscht werden. Oftmals findet innerhalb des Instant-Messaging-Dienstes dann eine weitere Radikalisierung statt. Verbreitet wird beispielsweise auch indizierte Neonazi-Musik.

Strafbare Inhalte werden nicht entfernt

Bei einer großen Datenrecherche fand die Süddeutsche Zeitung zudem heraus, dass hunderte Anti-Corona-Gruppen bei Telegram bestehen, in denen sich Personen austauschen, die hinter der Pandemie eine große Verschwörung sehen. Die Gruppen der Verschwörungstheoretiker, Rechtsextremen und Anhängern von antisemitischen Verschwörungsideologien vermischen sich auf Telegram zunehmend. Dass solchen Personen und Gruppierungen in dem Nachrichtendienst eine so große Plattform geboten wird, liegt unter anderem daran, dass Telegram entsprechende Inhalte nicht entfernt. Jugendschutz.net wies den Messaging-Dienst auf mehr als 200 Inhalte hin, die nach deutschem Recht mutmaßliche Straftaten sind. 89 Prozent der gemeldeten Inhalte blieben dennoch online. Gestellte Fragen wurden von dem Unternehmen nicht beantwortet.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden“ sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bereits Anfang des Jahres.

Lambrecht kündigte an, dass auch kleinere Nachrichtendienste härter reguliert werden müssen.

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