Smarte Produkte – Große Koalition einigt sich auf eine Update-Pflicht

Smarte Produkte – Große Koalition einigt sich auf eine Update-Pflicht

Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, dass Hersteller von digitalen Produkten in Zukunft dazu verpflichtet sind, für ihre Geräte Software-Updates bereitzustellen. Bislang sind zahlreiche Produkte im Umlauf, die nahezu nie mit Updates versorgt werden. Ziel des Gesetzespakets ist es, die Verbraucherrechte beim Kauf digitaler Geräte zu stärken. Mit der Update-Pflicht werden zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Am 1. Januar nächsten Jahres soll das Gesetzespaket in Kraft treten und noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden.

Für welche Produkte und wie lange gilt die Update-Pflicht?

Für die Union ist es wichtig, mit den neuen Regelungen einen Anreiz für die Qualität und Nachhaltigkeit eines Produktes zu schaffen. Die Update-Pflicht soll für einen Durchblick und Rechtssicherheit bei digitalen Dienstleistungen und Produkten sorgen. SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner betont, dass das deutsche Vertragsrecht mit den neuen Gesetzen im digitalen Zeitalter ankomme. Verpflichtend sind die Softwareupdates für alle Produkte, in welchen eine Software verbaut ist. Hierzu zählen neben dem Smartphone auch smarte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Smart-TVs oder Fitnesstracker. Ebenso gilt die Update-Pflicht auch für Streaming-Dienste, Apps, E-Books und Co. Das Gesetzespaket bleibt jedoch in dem Punkt vage, wie lange die Pflicht für Hersteller gilt, Softwareupdates zur Verfügung zu stellen.

Denn in der Regelung heißt es nur, „dass der Verbraucher während des Zeitraums Aktualisierungen erhält, den er aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und der digitalen Elemente und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann“. Bestimmt wird der Zeitraum nach „dem Erwartungshorizont eines Durchschnittkäufers“.

Wie werden die Rechte der Verbraucher verbessert?

Das Gesetzespaket sieht vor, dass digitale Produkte mit Updates versorgt werden müssen, so können Verbraucher sicher sein, dass ein Gerät auch über einen längeren Zeitraum funktioniert. Zudem wird auch das Gewährleistungsrecht von Verbrauchern gestärkt, denn in Zukunft soll nicht mehr nur in den ersten sechs, sondern in den ersten zwölf Monaten von einem Gewährleistungsfall ausgegangen werden.

Kritik an den neuen Regelungen

Die Branche kritisiert insbesondere, dass der genaue Zeitraum, in welchem die Update-Pflicht für Hersteller gilt, nicht klar festgelegt ist. Susanne Dehmel vom Digitalverband Bitkom äußert beispielsweise, dass zwar ein richtiges Ziel verfolgt werde, allerdings noch viele Fragen dazu offenblieben, wie häufig ein digitales Gerät künftig aktualisiert werden müsse. Ein Nachteil der Update-Pflicht könnte zudem sein, dass möglicherweise günstige Produkte vom Markt verschwinden, da es zu einer deutlichen Preissteigerung kommen könnt. Denn mit den neuen Gesetzen müssen auch die Arbeiten für die Entwicklung und Bereitstellung von Sicherheits-Patches mit in den Gerätepreis gerechnet werden.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]

Von 30 auf 14 Tage – Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Von 30 auf 14 Tage

Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Warengruppen von 30 auf 14 Tage. Kunden, die elektronische Produkte über den Online-Händler bestellen, sollten daher die Rückgabebedingungen in Zukunft genau im Blick haben. Andere Produkte können weiterhin 30 Tage lang zurückgegeben werden. […]

Angemessene Internetversorgung – BNetzA setzt erstmals Recht durch

Angemessene Internetversorgung

BNetzA setzt erstmals Recht durch

Erstmalig hat die BNetzA das Recht auf „schnelles“ Internet durch ein Verpflichtungsverfahren durchgesetzt. Ein Haushalt in Niedersachsen muss jetzt angemessen mit einem Internetdienst versorgt werden. Kritik zur verpflichtenden Erschließung von einzelnen Haushalten kommt vom Breko. […]

Mehr Privatsphäre – Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Mehr Privatsphäre

Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Signal führt Benutzernamen für alle User ein. Mit der neuen Funktion können sich die Nutzer in Zukunft miteinander vernetzen, ohne, dass sie hierfür ihre Telefonnummer teilen müssen. Bereits in den nächsten Wochen soll die Kontaktaufnahme per Nutzername in der Messaging-App für alle möglich sein. […]