Bundesnetzagentur – Widerruf der Regulierungsmaßnahmen für die Telekom

Widerruf Regulierungsmaßnahmen für die Telekom

Von der Bundesnetzagentur wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob ein Markt regulierungsbedürftig ist und, ob es ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gab. Die Regulierungsmaßnahmen, die bislang für die Deutsche Telekom auf dem Markt für Verbindungsaufbau zur Betreibervorauswahl und zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten galt, wurden nun von der BNetzA widerrufen.

Weshalb unterlag die Telekom Regulierungsmaßnahmen?

Im Jahr 1995 ging die Deutsche Telekom AG nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost aus deren Bereich für Telekommunikation und Fernmeldewesen hervor. Die Liberalisierung im Telekommunikationssektor sollte die Vorherrschaft des Monopolisten beenden. Aus diesem Grund war die Regulierung des Verbindungsaufbaus zur Betreibervorauswahl und zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten zu Beginn der Liberalisierung äußerst wichtig, da nur so Wettbewerb geschaffen werden konnte.

Weshalb wird die Regulierungsmaßnahme nun widerrufen?

„Die Marktverhältnisse erlauben uns, die Verpflichtung der Telekom aufzuheben, Verbindungsaufbauleistungen zu erbringen“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass eine solche Regulierung nicht mehr notwendig ist. Denn sowohl Betreibervorauswahl als auch Auskunfts- und Mehrwertdienste hätten einen enormen Bedeutungsverlust erlitten. Der Markt für den Verbindungsaufbau sei rückläufig, da es heutzutage eine Verlagerung von Diensten ins Internet sowie die Verbreitung von Festnetz-Flatrates gibt. Weitere Gründe für den Widerruf sind laut Bundesnetzagentur:

  • die Umstellung von leistungsgebundenen Netzen (PSTN) auf paketvermittelnde Netze (IP-Netze)
  • gestiegene Möglichkeit für Wettbewerber, Telefonanschlüsse in Konkurrenz zur Telekom anzubieten
  • Abbau der Marktzutrittsschranke
  • Tendenz zu Wettbewerb im Verbindungsaufbau
  • Feststellung der Wettbewerblichkeit der nachgelagerten Endkundenmärkte

Dies alles habe zur Folge, dass die Regulierung des Verbindungsaufbaus als Vorleistung keine Notwendigkeit mehr habe.

Freiwillige Übergangsregulierung

Gemeinsam mit dem Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste hat sich die Telekom auf eine freiwillige Übergangsregulierung geeinigt. Bis zum 31.12.2024 soll die Fortsetzung des Verbindungsaufbaus durch die Telekom zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten erbracht werden. Von Seiten der Bundesnetzagentur wird diese freiwillige Übergangsregulierung begrüßt.

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