Neue Play-Store-Richtlinien – Google unterbindet Anrufaufzeichnungen

Neue Play-Store-Richtlinien – Google unterbindet Anrufaufzeichnungen

Ab dem 11. Mai tritt eine neue Programmrichtlinie für den Google Play-Store in Kraft, mit welcher Google gegen das Aufzeichnen von Anrufen durch Apps von Drittanbietern vorgeht. Mit der neuen Richtlinie, wird das Ausnutzen der Barrierefreiheit (Accessibility)-API für die Anrufaufzeichnung ausdrücklich untersagt. Grund hierfür sind Datenschutz- und Rechtsstreitigkeiten.

Was sieht die neue Play-Store-Richtlinie vor?

„Die Accessibility API ist nicht für die Aufzeichnung von Ferngesprächen vorgesehen. Entsprechende Anfragen können nicht gestellt werden“, heißt es in der Richtlinie.

Der Accessibility Service dient eigentlich dazu, Android-Nutzern mit einer Behinderung die Verwendung ihres Smartphones zu erleichtern. Dies geschieht, indem eine Interaktion zwischen der Anwendung und anderen Apps ermöglicht wird. Von einigen Entwicklern wird der Accessibility Service allerdings auch dafür genutzt, Telefongespräche mitzuschneiden. Bereits seit Jahren versucht Google das Aufzeichnen von Anrufen zu unterbinden. Mit dem jetzigen Schritt, soll auch das letzte Schlupfloch gestopft werden. In Zukunft werden Apps, welche Telefongespräche über Accessibility API mitschneiden, nicht mehr im Google Play-Store vertrieben werden, da sie dann gegen die Richtlinien verstoßen.

Google geht seit Jahren gegen Anrufaufzeichnungen vor

Dem US-Riesen gelang es bereits, andere Wege zu blockieren, um Anrufe mitzuschneiden. So wurden beispielsweise bereits im Jahr 2015 mit Android 6 einige Systemfunktionen gestrichen. Durch diesen Schritt wurden bereits zahlreiche Mitschneide-Apps von Google ausgehebelt. Schon im Jahr 2017 wies Google daraufhin, dass die Barrierefreiheit-API ausschließlich dazu verwendet werden darf, um nachweislich Personen mit Behinderung nachweislich zu helfen. Der Zugriff von Apps auf das Anrufprotokoll wurde dann im Jahr 2018 mit Android 9 untersagt und die Aufzeichnung über das Mikrofon ein Jahr später vollständig deaktiviert. Bisher war eine Aufzeichnung von Telefongesprächen daher nur noch über den Accessibility Service möglich, der hierzu oftmals zweckentfremdet wurde. Da in der offiziellen Telefon-App von Google die Aufzeichnungsfunktion fehlt, musste bislang auf die Apps von Drittanbietern zurückgegriffen werden, um ein Telefongespräch mit dem Android-Smartphone mitschneiden zu können.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist rechtlich problematisch. Denn die externen Apps, können von den Personen am anderen Ende der Leitung keine Zustimmung einholen, das Gespräch aufzuzeichnen. Diese erhalten nicht einmal eine Mitteilung darüber, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Dies wäre jedoch eigentlich notwendig, da in Deutschland das unbefugte Mitschneiden eines Telefongesprächs gemäß §201 Absatz 1 StGB untersagt ist:

„(1) Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt […]“

Dies bedeutet, dass für das Mitschneiden eines Telefongesprächs eine ausdrückliche Zustimmung beider Gesprächspartner benötigt wird, da ansonsten der Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erfüllt ist.

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