Wettbewerbswidrige Werbung – Landgericht verurteilt Aldi Talk wegen Irreführung

Wettbewerbswidrige Werbung – Landgericht verurteilt Aldi Talk wegen Irreführung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wegen irreführender Werbung für den „Basis-Prepaid-Tarif“ von Aldi Talk gegen die Medion AG geklagt. Das Landgericht Essen hat der Klage nun stattgegeben und das Unternehmen verurteilt (Aktenzeichen: 1 O 314/21). Das Urteil vom 30. Mai dieses Jahres ist noch nicht rechtskräftig.

Weshalb hat die Verbraucherzentrale gegen Aldi Talk geklagt?

Der beliebte Mobilfunktarif-Anbieter Aldi Talk hat seinen „Basis-Prepaid-Tarif“ im Internet mit den Worten „Kein Mindestumsatz“ beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, sah in dieser Behauptung jedoch eine irreführende Werbung. Denn nach Ablauf des Aktivitätszeitraums von zwölf Monaten, wird die SIM-Karte des Verbrauchers nach zwei Monaten automatisch deaktiviert, sodass dieser sein Handy nicht mehr nutzen kann. Wer den Tarif weiter nutzen möchte, ist dazu gezwungen, das Aktivitätszeitfenster zu verlängern, indem erneut Guthaben aufgeladen wird. Verbraucher müssen mindestens fünf Euro aufladen – das Maximalguthaben beträgt 200 Euro. Wurde das maximale Guthaben erreicht, ist der Nutzer gezwungen, mindestens fünf Euro zu verbrauchen, da er ansonsten kein neues Guthaben mehr aufladen kann. Der Vzbv ist der Auffassung: „Durchschnittliche Verbraucher würden die Formulierung ‚Kein Mindestumsatz‘ so verstehen, dass die SIM-Karte dauerhaft genutzt werden könne, ohne regelmäßig neues Guthaben hinzubuchen zu müssen“. Um den „Basis-Prepaid-Tarif“ jedoch nach Ablauf der zwölf Monate weiterhin erreichbar zu bleiben, müssen weitere Zahlungen geleistet werden. Da nach Ansicht des vzbv ein Mindestumsatz vorliegt, reichte der Verband Klage ein.

Wie hat das Landgericht Essen seine Entscheidung begründet?

Vor Gericht vertrat die Medion AG die Ansicht, dass „der durchschnittliche Verbraucher […] die Angabe „Kein Mindestumsatz dahingehend [verstehe], dass er nur für die verbrauchten Einheiten Zahlungen an den Mobilfunkanbieter leisten und nicht unabhängig von seinem tatsächlichen Verbrauch einen monatlichen Mindestbetrag zahlen müsse“. Doch das Landgericht Essen gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht und stufte die Werbung für den Tarif als irreführend ein. Das Gericht stellte sogar einen doppelten Verstoß gegen die Behauptung, kein Mindestumsatz sei erforderlich, fest. Im Urteil heißt es unter anderem:

„Der Ausspruch „Kein Mindestumsatz“ suggeriert für den allgemein verständigen Verbraucher, aber insbesondere für den hier spezifisch angesprochenen Verbraucherkreis, dass er grundsätzlich keine regelmäßigen Zahlungen zum Erhalt jedenfalls der passiven Nutzungsmöglichkeiten der Mobilfunkkarte bedarf.“

Aldi Talk darf nun nicht mehr mit dieser Behauptung werben und hat die Werbeaussage mittlerweile von der Webseite entfernt. Ob die Medion AG in Berufung geht, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]