Wettbewerbswidrige Werbung – Landgericht verurteilt Aldi Talk wegen Irreführung

Wettbewerbswidrige Werbung – Landgericht verurteilt Aldi Talk wegen Irreführung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wegen irreführender Werbung für den „Basis-Prepaid-Tarif“ von Aldi Talk gegen die Medion AG geklagt. Das Landgericht Essen hat der Klage nun stattgegeben und das Unternehmen verurteilt (Aktenzeichen: 1 O 314/21). Das Urteil vom 30. Mai dieses Jahres ist noch nicht rechtskräftig.

Weshalb hat die Verbraucherzentrale gegen Aldi Talk geklagt?

Der beliebte Mobilfunktarif-Anbieter Aldi Talk hat seinen „Basis-Prepaid-Tarif“ im Internet mit den Worten „Kein Mindestumsatz“ beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, sah in dieser Behauptung jedoch eine irreführende Werbung. Denn nach Ablauf des Aktivitätszeitraums von zwölf Monaten, wird die SIM-Karte des Verbrauchers nach zwei Monaten automatisch deaktiviert, sodass dieser sein Handy nicht mehr nutzen kann. Wer den Tarif weiter nutzen möchte, ist dazu gezwungen, das Aktivitätszeitfenster zu verlängern, indem erneut Guthaben aufgeladen wird. Verbraucher müssen mindestens fünf Euro aufladen – das Maximalguthaben beträgt 200 Euro. Wurde das maximale Guthaben erreicht, ist der Nutzer gezwungen, mindestens fünf Euro zu verbrauchen, da er ansonsten kein neues Guthaben mehr aufladen kann. Der Vzbv ist der Auffassung: „Durchschnittliche Verbraucher würden die Formulierung ‚Kein Mindestumsatz‘ so verstehen, dass die SIM-Karte dauerhaft genutzt werden könne, ohne regelmäßig neues Guthaben hinzubuchen zu müssen“. Um den „Basis-Prepaid-Tarif“ jedoch nach Ablauf der zwölf Monate weiterhin erreichbar zu bleiben, müssen weitere Zahlungen geleistet werden. Da nach Ansicht des vzbv ein Mindestumsatz vorliegt, reichte der Verband Klage ein.

Wie hat das Landgericht Essen seine Entscheidung begründet?

Vor Gericht vertrat die Medion AG die Ansicht, dass „der durchschnittliche Verbraucher […] die Angabe „Kein Mindestumsatz dahingehend [verstehe], dass er nur für die verbrauchten Einheiten Zahlungen an den Mobilfunkanbieter leisten und nicht unabhängig von seinem tatsächlichen Verbrauch einen monatlichen Mindestbetrag zahlen müsse“. Doch das Landgericht Essen gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht und stufte die Werbung für den Tarif als irreführend ein. Das Gericht stellte sogar einen doppelten Verstoß gegen die Behauptung, kein Mindestumsatz sei erforderlich, fest. Im Urteil heißt es unter anderem:

„Der Ausspruch „Kein Mindestumsatz“ suggeriert für den allgemein verständigen Verbraucher, aber insbesondere für den hier spezifisch angesprochenen Verbraucherkreis, dass er grundsätzlich keine regelmäßigen Zahlungen zum Erhalt jedenfalls der passiven Nutzungsmöglichkeiten der Mobilfunkkarte bedarf.“

Aldi Talk darf nun nicht mehr mit dieser Behauptung werben und hat die Werbeaussage mittlerweile von der Webseite entfernt. Ob die Medion AG in Berufung geht, bleibt abzuwarten.

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