1.151.000 Euro – Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe

1.151.000 Euro - hohe Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur Bildquelle: Bundesnetzagentur

Im Jahr 2022 hatte die Bundesnetzagentur insgesamt 64.704 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen erhalten, was einen Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Trotzdem stellt dieses Beschwerdeaufkommen den zweithöchsten Wert dar, den die Agentur je verzeichnet hat.

Dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Unsere Arbeit trägt Früchte. Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch. Wir werden daher weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen, um unerlaubte Telefonwerbung nachhaltig einzudämmen.“

Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern besser vor unerlaubter Telefonwerbung per Cold Call zu schützen, wurde zum 01.10.2021 eine Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen geschaffen. Diese Regelung wurde durch Auslegungshinweise der Bundesnetzagentur unterstützt, Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Hohe Bußgelder im Jahr 2022 verhängt

Auch im Jahr 2022 wurden wieder häufig Anrufe unerlaubt für Energielieferverträge, Finanz- und Versicherungsprodukte, Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele bemängelt. Die Agentur hat mehrere Großverfahren gegen unlauter agierende Unternehmen eingeleitet und dabei hohe Bußgelder in Höhe von 1.151.000 Euro verhängt. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Für die Verfolgung von unerlaubten Werbeanrufen ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden. Hierfür kann das Online-Formular genutzt werden, das Beschwerden gezielt und effektiv erfasst. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben notwendig.

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