Messenger – Verbesserte Aufklärungsarbeit oder massive Überwachung?

Messenger – verbesserte Aufklärungsarbeit oder massive Überwachung?

Weil eine zunehmende Erschwerung von strafbehördlicher Ermittlungsarbeit durch zunehmende Verschlüsselung von Nachrichten befürchtet wird, wurde in der EU eine High-Level-Group, kurz HLG, eingerichtet. Diese soll an Lösungen für das als „Going Dark“ bezeichnete Problem arbeiten und dadurch die Aufklärungsarbeit von Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten verbessern. Doch es gibt auch massive Kritik.

Was steckt hinter dem „Going Dark“-Phänomen?

Die Polizei sowie andere Strafverfolgungsbehörden haben zur Sorge, dass die zunehmend verschlüsselte Kommunikation dazu führt, dass Ermittler „taub und blind“ werden. Denn da heutzutage ein Großteil der Nachrichten bei Messengern und anderen Diensten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind, ergeben sich Probleme bei der Verfolgung von Straftaten. Das wird auch als Crypto Wars bezeichnet. Sowohl Polizeibehörden als auch Geheimdienste verwenden für die verschlüsselte Kommunikation und das dadurch quasi „Austrocknen“ dieses Informationskanals immer wieder den Begriff „Going Dark“.

Was steckt hinter der hochrangigen Expertengruppe der EU?

Die EU-Mitgliedsstaaten drängten auf die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe, die sich des Problems annimmt. Daraufhin wurde die HLG im vergangenen Sommer eingerichtet. Ziel ist es, an einem Datenzugang für eine effektive Strafverfolgung zu arbeiten. Nach einer Informationsfreiheitsanfrage wurden jetzt mehrere Dokumente – teilweise geschwärzt – öffentlich. Hierdurch ergibt sich ein Einblick in die Empfehlungen und Forderungen der Expertengruppe. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine erhebliche Ausweitung verschiedener Techniken zur Überwachung gefordert wird.

Welche Forderungen gibt es?

Aus den Dokumenten geht die Forderung nach einem Zugang in Echtzeit, auch bei durchgängig verschlüsselten Diensten, hervor. Zu solchen „Over-the-Top“-Plattformen, kurz OTT, zählen insbesondere Messenger wie WhatsApp, Threema oder Signal. Künftig sollen Strafverfolgungsbehörden einen Zugriff auf die Meta- und Kommunikationsdaten erhalten. Die National Technical Support Unit der belgischen Bundespolizei fordert beispielsweise „Gesetze zur Bekämpfung der Verwendung von Verschlüsselungsgeräten, die nachweislich ausschließlich für die Kommunikation zwischen Kriminellen verwendet werden“. Gefordert wird, dass die Inhalte bereits vor dem Verschlüsselungsvorgang ausgelesen werden. Aber auch die Verpflichtung von Dienstleistern, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, wird postuliert. Auf standardisierte Anfrage der entsprechenden Behörde hin sollen die begehrten Daten in Echtzeit von der datenverarbeitenden Stelle des jeweiligen Dienstleisters übersendet werden müssen. Die Expertengruppe beantragt, dass auch diese Antwort in Echtzeit standardisiert ist. Weiterhin sollen auch vom Dienstbetreiber beauftragte Drittanbieter verpflichtet sein, Daten, die Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind, im Klartext herauszugeben. Die Forderungen gehen sogar noch einen Schritt weiter: auf Anfrage sollen „alle Geschäftsdaten“ eines Users preisgegeben werden. Auch von der Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ist die Rede. Neben längeren Fristen zur Speicherung soll es auch weitere Verpflichtungen zu Metadaten geben.

Weshalb stoßen die Forderungen der Expertengruppe auf Kritik?

Laut EU-Kommission gilt es, die „Zusammenarbeit zwischen kommerziellen Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden zu verstärken und zu kodifizieren, sodass technische Produktdokumentation und Quellcodes freiwillig weitergegeben werden.“ Vonseiten der Messenger wie beispielsweise WhatsApp wird immer wieder argumentiert, dass diese selbst keinen Zugriff auf die Kommunikation im Klartext haben. Auf WhatsApp ist ganz oben in einem Chatfenster stets der Hinweis „Nachrichten und Anrufe sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Niemand außerhalb dieses Chats kann sie lesen oder anhören, nicht einmal WhatsApp“ zu lesen. Bei Datenschützern und Bürgerrechtlern stoßen die Lösungsansätze der EU-Expertengruppe auf heftige Kritik. Kritisiert wird unter anderem, dass ausschließlich die Sicht der Ermittlungsbehörden einbezogen wurde. Datenschützer hingegen wurden erst zu einem viel späteren Zeitpunkt – und auch nur inoffiziell – involviert. Die nun öffentlich gewordenen Forderungen würden „einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre und Online-Sicherheit jedes Einzelnen bedeuten“, warnt die internationale Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights. Und auch der EU-Abgeordnete Patrick Breyer äußerte bereits scharf seinen Unmut:

„Dieser extreme Überwachungsplan darf schon deshalb nicht Wirklichkeit werden, weil er von einer völlig einseitig besetzten, ohne echte Transparenz und demokratische Legitimation arbeitenden Geheimgruppe von Überwachungsfanatikern ausgekocht worden ist.“

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