Urteil – Prepaidkarten-Anbieter müssen keine Kundendatei führen

Urteil - Prepaidkarten-Anbieter müssen keine Kundendatei führen

Etwa die Hälfte aller Handybesitzer nutzt Prepaidkarten (Guthabenkarten). Kundendateien der Käufer einer Guthabenkarte müssen von den Mobilfunkanbietern nicht geführt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 22. Oktober 2003 und machte damit die Musterklage des Providers Vodafone erfolgreich (Az.: BVerwG 6 23.02). Das Gericht hob mit diesem Urteil eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster auf.

Nach Auffassung des Leipziger Gerichts sind Besitzer von Prepaidkarten nach den bisher geltenden Vorschriften anders zu behandeln als Vertragskunden. Verpflichtung der Betreiber, auch für sie eine Kundendatei zu führen, verstoße gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Käufer von Prepaidkarten können damit eine Guthabenkarte nutzen, ohne dass ihre persönlichen Daten bei den Anbietern gespeichert sind und an Behörden weitergegeben werden.

Update 03.07.2017

Prepaid – SIM-Karte nur noch gegen Vorlage des Ausweises

Weitere Informationen

Handyflatrate Vergleich
Gerichtsurteile Mobilfunk
Handyvertrag
Mobiles Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Achtung, Falle – warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Achtung, Falle

Warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Mit der „Ja-Masche“ versuchen die Anrufer arglosen Verbrauchern am Telefon ein „Ja“ zu entlocken und damit einen Vertragsabschluss zu begründen. Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass entsprechende Vertragsabschlüsse nicht rechtens sind. Dennoch sollten Verbraucher vorsichtig sein. […]

Erste Vorgaben für die Gatekeeper – das ändert sich für Internetnutzer

Erste Vorgaben für die Gatekeeper

Das ändert sich für Internetnutzer

Die Tech-Riesen wie Google, Meta und Co. unterliegen ab sofort einer besonderen Regulation. Die verschiedene EU-Vorschriften, die bis März 2024 müssen, wirken sich auch auf die Nutzer ihrer Dienste aus. Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten. […]