Prepaid – SIM-Karte nur noch gegen Vorlage des Ausweises

Prepaid - SIM-Karte nur noch gegen Vorlage des Ausweises

Seit dem 1. Juli 2017 ist eine Änderung für den § 111 des Telekommunikationsgesetzes gültig. Wesentlich ist eine deutlich erschwerte Ausgabe von SIM-Karten für Prepaid-Kunden. Diese müssen sich nun zwingend vor Gebrauch ausweisen. Außerdem sind sie jetzt mitverantwortlich für möglichen Missbrauch ihrer Prepaidkarte. Eine Weitergabe ist daher mit einem Risiko verbunden.

Prepaidkarten gegen Ausweis: Warum gibt es die Änderung?

Die Änderung basiert in erster Linie auf einer mangelnden Nachprüfbarkeit, welcher Teilnehmer welche Telefonnummer nutzt. Anders als Vertragskunden konnten Prepaid-Kunden bisher ohne Vorlage eines Ausweises an ihre Karte kommen. Da das Guthaben zum Beispiel per Codekarte aufgeladen wird, gibt es eine Identitätslücke, die sich Kriminelle und Terroristen zunutze gemacht haben. Mit der Änderung möchte der Gesetzgeber mehr Sicherheit schaffen.

Prepaidkarten: Welche Änderungen gibt es im Handel?

Für den Handel ergeben sich daraus neue Abläufe und entsprechende Umstellungen. Die wenigsten Probleme dürften dabei Mobilfunkshops haben, die ihre Standards für Vertragskunden nur übertragen müssen. Vorteil: Die Vertragshändler sind vom Mobilfunkunternehmen anerkannt. Dadurch ist die Verifizierung vor Ort ausreichend.

Schwieriger wird es schon im stationären Einzelhandel wie Technikmärkte, Discounter, Kioske usw. Hier müssten die Betreiber nun Personalausweise einsehen und die Daten festhalten. Dennoch müssten diese Daten auch vom Mobilfunkunternehmen geprüft werden. Daher lautet bei den meisten Anbietern die einfache Lösung: Kaufen ohne Ausweis, aber es gibt den Zwang zur Registrierung und zur Identitätsprüfung. In der Regel ist dazu das Postident-Verfahren oder ein Videoident erforderlich. Speziell das Videoident-Verfahren ist interessant. Hierbei hält der Kunde seinen Ausweis in die Kamera und das Unternehmen verifiziert das Dokument. Alternativ können Kunden die gekaufte Karte je nach Anbieter ggf. bei einem Vertragshändler freischalten lassen.

Eine Besonderheit sind Lebensmitteldiscounter mit eigenen Handytarifen. Hier kommt es auf den Anbieter an, ob besonders geschultes Personal in den Filialen die Kunden direkt zusätzlich auch für den Anbieter verifizieren können. Anderenfalls kommt auch hier ein Verifizierungsverfahren zum Einsatz. Ähnliches gilt für Kunden von Online-Shops. Diese müssen ebenfalls Postident oder Videoident nutzen, um ihre Karte freischalten zu lassen.

Prepaid: Auslaufendes Geschäftsmodell?

Handynummern per Prepaidkarte haben zwar keinen besonders großen Marktanteil. Es gibt aber Zielgruppen, die ohne diese Bezahlform keine Handynummer erhalten. Zum einen sind Menschen mit einer schlechten Bonität von Handyverträgen nahezu ausgeschlossen. Diese müssen zwangsweise auf Prepaidangebote zurückgreifen. Zum anderen ist Prepaid für Kinder bzw. Kinderhandys die richtige Wahl. Die kleinen Mobilfunkkunden lernen so besser den Umgang mit Geld und dem Handy. Ferner ist Prepaid für einen Teil der „Wenigtelefonierer“ eine interessante Option. Wer zum Beispiel nur ein Notfallhandy benötigt, kommt mit entsprechenden Angeboten gut aus. Diese Zielgruppen bzw. bei Kindern deren Eltern müssen sich nun auf kompliziertere Abläufe beim Kauf einer SIM-Karte einstellen.

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