Multimediale Nachrichten aus den Handynetzen – MMS-Preise einheitlicher und maximale MMS-Größe erhöht

Multimediale Nachrichten aus den Handynetzen - MMS-Preise einheitlicher und maximale MMS-Größe erhöht

Als Nachfolger der SMS wird die MMS (Multi Media Messaging Service) immer beliebter. Handys mit integrierter Kamera und farbigem Display sind auf dem Vormarsch und erlauben dadurch immer mehr Mobilfunk-Nutzern den Versand und Empfang einer MMS. In diesen Nachrichten können Bilder, Töne und Text zu einem multimedialen Gruß zusammengestellt und an andere Handy-Besitzer, eMail-Adressen und Festnetz-Teilnehmer verschickt werden. Drei der vier deutschen Mobilfunk-Anbieter haben jetzt auf die erhöhte Nachfrage reagiert, sie vereinheitlichten die Preise für MMS und zwei der Anbieter erhöhten sogar das maximale Datenvolumen einer verschickten MMS. Ab heute können Vodafone-MMS bis zu 300 KB statt bisher maximal 100 KB Datenvolumen groß sein. Sie kosten einheitlich 39 Cent, unabhängig davon, wie viele Daten die Nachricht enthält. Der Preis gilt für den Versand in das deutsche Vodafone- und in andere deutsche Mobilfunk-Netze sowie zu deutschen Festnetz-Anschlüssen und zu eMail-Adressen. Dabei ist es unwichtig, ob sich der Empfänger im Inland oder im Ausland aufhält. Der Versand an Empfänger mit einem ausländischen Mobilfunk-Vertrag wird mit 79 Cent berechnet. Die Kosten für mit dem Roaming-Verfahren verschickte MMS ist jedoch unverändert.

T-Mobile-Kunden zahlen nun ebenfalls nur noch 39 Cent pro MMS. Auch dieser Anbieter hat die maximale Volumengrenze auf 300 KB erhöht. Der günstigere Preis ist für MMS zu deutschen und ausländischen Mobilfunk-Anschlüssen, an E-Mail-Adressen oder in das deutsche Festnetz gültig.

Auch o2 ermöglicht seinen Handyvertrag – und Prepaid-Kunden den Versand multimedialer Nachrichten für 39 Cent in das eigene und andere deutsche Mobilfunk-Netze sowie an eMail-Adressen. Die Größe der MMS spielt dabei keine Rolle mehr, jedoch beschränkt der Anbieter das maximale Datenvolumen nach wie vor auf 100 KB.

Alle Preissenkungen sind bis zum 31. Dezember befristet. Voraussetzung für den Empfang einer MMS ist eine Endgerät, das diese Funktion unterstützt, andernfalls erhält der Empfänger eine SMS, in der eine Internet-Adresse aufgeführt ist, unter der er die Nachricht aufrufen kann. Der Empfang einer MMS innerhalb Deutschlands ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Mobil Surfen
Gratis SMS Versand

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]