Urteil – Zahlungsverpflichtung trotz SMS-Versand in geringem Abstand

Urteil - Zahlungsverpflichtung trotz SMS-Versand in geringem Abstand

Kurzmitteilungen (SMS) können zu vielen Zwecken verschickt werden. Sie dienen der Terminabsprache (Morgen um 5 Uhr in der Pizzeria?), der Erinnerung (Denk an die Milch!), der Gefühläußerung (HDl) und vielen anderen meist privaten Dingen. Sie können aber auch versendet werden, um an Gewinnspielen und Abstimmungen teilzunehmen. Dann werden diese Nachrichten Premium-SMS genannt und kosten häufig erheblich mehr als die Kurzmitteilungen, die an einen anderen Mobilfunk-Anschluss oder einen Festnetz-Teilnehmer versendet werden. Handy-Nutzer, die diese Art der Mitteilungen versenden, sollten sich aber vorher über die Kosten informieren – und sie dann auch zahlen. Ein Mann war Kunde eines Mobilfunk-Anbieters und war an den durch seinen Mobilfunk-Vertrag gebunden. Innerhalb kurzer Zeit wurden von seinem Mobilfunk-Anschluss so viele Premium-SMS verschickt, dass dadurch Gebühren in Höhe von etwa 250,- € entstanden. Der Kunde weigerte sich, zu zahlen, nicht er, sondern seine Tochter habe das Handy benutzt und außerdem sei es unmöglich, SMS in solche einem kurzen Zeitabstand zu verschicken. Der betrug nämlich durchschnittlich sieben Sekunden.

Die Richter des Amtsgerichts Elmshorn machten ihm klar, dass er auch für die durch Dritte verursachte Kosten zu übernehmen hat, wenn er nicht dafür Sorge trägt, dass diese keinen Zugang zu seinem Mobiltelefon haben. Außerdem sei es geübten Nutzern sehr wohl möglich, SMS mit einem solch geringem zeitlichen Abstand zu versenden. Vor allem in diesem Fall, denn sie wurden an eine Kurzwahl geschickt und mussten in den meisten Fällen noch nicht einmal einen Text enthalten. Auch die Forderung des Kunden an den Mobilfunk-Anbieter, den Text der verschickten SMS vorzulegen, bewahrte ihn nicht vor der Verpflichtung, den strittigen Betrag zu zahlen. Der Inhalt der Kurzmitteilungen dürfe wegen des Datenschutzes nämlich nicht von dem Mobilfunk-Anbieter gespeichert werden. Der von dem Anbieter vorgelegte Einzelverbindungsnachweis reichte den Richtern für eine Entscheidung aus. (Aktz.: 49 C 144/05)

Weitere Informationen

Festnetz-SMS
SMS-Preisvergleich
Gratis-SMS – SMS-Versand über das Internet
Discount-Handytarife – Vergleich
Prepaid-Karten (Guthabenkarten) – Vergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]