Vorläufiges Urteil – Software für Gratisfernsehen darf nicht vertrieben werden

Vorläufiges Urteil -  Software für Gratisfernsehen darf nicht vertrieben werden

Das Unternehmen TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) machte schon einmal in einem Rechtsstreit von sich reden. Damals ging es um den Werbeblocker, genannt Fernsehfee. Dieses Verfahren hatte sie gegen den Privatsender RTL gewonnen. Jetzt unterlag die Koblenzer Firma vor Gericht in einer Klage des Pay-TV-Senders Premiere. TCU wollte im Mai eine Software auf den Markt bringen, die nach dem Prinzip der Internet-Tauschbörsen funktioniert und die kostenlose Nutzung von Fernsehprogrammen ermöglicht.

Ein Abonnent eines Pay-TV-Senders könnte mit dem Programm Cybersky TV das aktuelle Fernsehprogramm einspeisen und ein anderer Nutzer es kostenlos fast in Echtzeit empfangen. Das wollte der Bezahl-TV-Sender Premiere verhindern und erwirkte bereits im Dezember eine einstweilige Verfügung gegen TCU. Das Hamburger Landgericht bestätigte die einstweilige Verfügung, indem es den bisher noch nicht erfolgten Vertrieb der neuen Software vorerst verboten hat.

Aufgrund des Urheberrechts dürfe TCU kein Produkt anbieten, das den Versand und kostenlosen Empfang von entschlüsselten Programmen eines Pay-TV-Senders ermöglicht. Aus diesem Grund habe Premiere einen Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und Betriebs der Software. Premiere hatte verlangt, dass sie das rechtswidrige Entschlüsseln seiner Programme mit der Software ausschließen müsse. Die TC Unterhaltungselektronik AG dagegen hatte vorgebracht, es sei ihr technisch nicht möglich, den Empfang von entschlüsselten Pay-TV-Programmen zu verhindern. Das Gericht untersagte der TCU auch ihre Werbemaßnahmen, in denen sie insbesondere die Chance auf „kostenloses Pay-TV“ herausstellte. Seit dem Februar läuft das Hauptverfahren gegen TCU, in dem das jetzt von dem Hamburger Landgericht gefällte Urteil überprüft werden muss. Bis dahin ist die Entscheidung des Gerichts vorläufig.

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