Vorläufiges Urteil – Software für Gratisfernsehen darf nicht vertrieben werden

Vorläufiges Urteil -  Software für Gratisfernsehen darf nicht vertrieben werden

Das Unternehmen TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) machte schon einmal in einem Rechtsstreit von sich reden. Damals ging es um den Werbeblocker, genannt Fernsehfee. Dieses Verfahren hatte sie gegen den Privatsender RTL gewonnen. Jetzt unterlag die Koblenzer Firma vor Gericht in einer Klage des Pay-TV-Senders Premiere. TCU wollte im Mai eine Software auf den Markt bringen, die nach dem Prinzip der Internet-Tauschbörsen funktioniert und die kostenlose Nutzung von Fernsehprogrammen ermöglicht.

Ein Abonnent eines Pay-TV-Senders könnte mit dem Programm Cybersky TV das aktuelle Fernsehprogramm einspeisen und ein anderer Nutzer es kostenlos fast in Echtzeit empfangen. Das wollte der Bezahl-TV-Sender Premiere verhindern und erwirkte bereits im Dezember eine einstweilige Verfügung gegen TCU. Das Hamburger Landgericht bestätigte die einstweilige Verfügung, indem es den bisher noch nicht erfolgten Vertrieb der neuen Software vorerst verboten hat.

Aufgrund des Urheberrechts dürfe TCU kein Produkt anbieten, das den Versand und kostenlosen Empfang von entschlüsselten Programmen eines Pay-TV-Senders ermöglicht. Aus diesem Grund habe Premiere einen Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und Betriebs der Software. Premiere hatte verlangt, dass sie das rechtswidrige Entschlüsseln seiner Programme mit der Software ausschließen müsse. Die TC Unterhaltungselektronik AG dagegen hatte vorgebracht, es sei ihr technisch nicht möglich, den Empfang von entschlüsselten Pay-TV-Programmen zu verhindern. Das Gericht untersagte der TCU auch ihre Werbemaßnahmen, in denen sie insbesondere die Chance auf „kostenloses Pay-TV“ herausstellte. Seit dem Februar läuft das Hauptverfahren gegen TCU, in dem das jetzt von dem Hamburger Landgericht gefällte Urteil überprüft werden muss. Bis dahin ist die Entscheidung des Gerichts vorläufig.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]