Urteil – Impressum auf der Mich-Seite genügt bei eBay

Urteil - Impressum auf der Mich-Seite genügt bei eBay

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil ausgeführt, dass die Verlinkung der Anbieterdaten bei eBay mittels der Rubrik ‚Mich‘ den Anforderungen aus § 6 TDG hinsichtlich der Impressumspflicht genügen. Nach Auffassung der Hamburger Richter ist ein expliziter Hinweis auf der Angebotsseite selbst, dass sich die Anbieterdaten durch einen Klick auf die Rubrik ‚Mich‘ auffinden lassen, nicht notwendig.

In seinen Urteilsgründen führt das Landgericht unter anderem aus: Bei der Frage, wann die Pflichtangaben im Sinne von § 6 Teledienstgesetz leicht erkennbar sowie unmittelbar erreichbar sind, gilt es im vorliegenden Fall auf die spezielle Benutzeroberfläche der eBay Plattform sowie dem Verständnis der Nutzer dieses Internet-Angebots abzustellen. Dabei gilt es zunächst zu berücksichtigen, dass die Benutzeroberfläche bei eBay keine eigenständige Rubrik für die nach § 6 Teledienstegesetz erforderlichen Angaben bietet. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Verbraucher die erforderlichen Pflichtangaben nicht deshalb weniger leicht zur Kenntnis nehmen, weil diese nicht auf der Angebotsseite selbst unmittelbar angeführt sind, sondern über die Rubrik ‚Mich‘, die angeklickt werden kann, eingesehen werden können. Eine solche Verlinkung dient auch der Übersicht, Klarheit und leichten Erkennbarkeit, da durch die Angabe der Anbieterdaten auf einer verlinkten Seite eine Überfrachtung der Angebotsseite vermieden wird. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die entsprechende Rubrik, unter der die Verlinkung vorgenommen worden ist, vorliegend mit ‚Mich‘ und nicht etwa mit ‚Impressum‘ oder ‚Kontakt‘ betitelt worden ist. Eine gesetzliche Vorgabe, unter welcher Bezeichnung die Anbieterkennzeichnung erfolgen soll, besteht nämlich nicht (vgl. OLG München, MMR 2004, S. 36). Eine Verlinkung mittels einer als ‚Impressum‘ oder ‚Kontakt‘ betitelten Rubrik ist bei eBay darüber hinaus auch nicht möglich, dies kann lediglich über die so genannte ‚Mich‘-Seite erfolgen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass sich die Nutzer der Internetplattform eBay zwischenzeitlich auch daran gewöhnt haben, weitere Anbieterdaten mittels Anklickens der Rubrik ‚Mich‘ aufzufinden (Az.: 327 O 196/06).

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg ist es nunmehr doch möglich, die Angaben nach § 6 TDG (Impressum) auf der ‚Mich‘-Seite unterzubringen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsprechung empfiehlt es sich aber, einen entsprechenden Vermerk auf der eBay-Angebotsseite zu veröffentlichen, dass sich diese Angaben auf der ‚Mich‘-Seite befinden und dort für den Nutzer nachvollziehbar sind.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]