Misslungener Erpressungsversuch – Gericht stoppt schuldnerverzeichnis.de

Misslungener Erpressungsversuch - Gericht stoppt schuldnerverzeichnis.de

Ob Lebensprognose, Hausarbeitenhilfe oder Gratis-SMS, für einige der augenscheinlich kostenlosen Angebote erhalten Internet-Nutzer im nachhinein Rechnungen. Doch oftmals sind die Forderungen dieser Unternehmen nicht rechtens. Ein Vertrag kommt nämlich nicht zustande, wenn die Preisangabe verschleiert war und auch nicht, wenn ein nicht geschäftsfähiger Minderjähriger das Angebot ohne die Zustimmung seiner Eltern genutzt hat.

Leider fühlen sich viele der Betroffene durch die Schreiben der Unternehmen derart unter Druck gesetzt, dass sie den geforderten Betrag zahlen. Tun sie es nicht, versuchen die dubiosen Unternehmen im Allgemeinen ihre Opfer unter Druck zu setzen. Dann erhalten die eine `wirklich letzte Mahnung´, Schreiben von Anwälten und Inkassobüros oder auch einen Brief von der sogenannten `Deutschen Inkassostelle´. Die versuchte bis vor kurzem, nicht zahlungswillige Opfer mit einem Eintrag in dem Internet gefügig zu machen. Das Landgericht Koblenz hat das nun unterbunden.

Die 12jährige Tochter der späteren Klägerin hatte ihre Daten auf der Internetseite lebenscheck.com hinterlassen, eben einer der Internetseiten, die mit fragwürdigen Methoden angebliche Vertragsabschlüsse machen. Die Firma Interserv AG FZE mit Sitz in Dubai ist Betreiber der genannten Website und forderte daraufhin den ihr nach ihrer Meinung zustehenden Betrag. Die Mutter zahlte nicht für den angeblich von ihrer minderjährigen Tochter und ohne ihr Einverständnis geschlossenen Vertrag.

In dem Namen der Interserv AG FZE forderte das später beklagte Unternehmen, die Deutsche Inkassostelle, insgesamt 132,49 € von der Muter. Es betreibt die Internetseite schuldnerverzeichnis.de, auf der es hieß `Das große Onlineverzeichnis säumiger Schuldner´ und weiter ` Keine Chance für Leute mit schlechter Zahlungsmoral bei Anbietern von elektronischen Dienstleistungen per Internet dank www.schuldnerverzeichnis.de´. Unter Nennung des Aktenzeichens konnten die Opfer der dubiosen Firmen dort einsehen, dass ein Eintrag über ihren angeblich geschlossenen Vertrag vorgenommen wurde. Und angeblich hätten auch Unternehmen wie Online-Versandhäuser, Mobilfunkunternehmen und Banken Zugriff auf diese Datenbestände. Der Eintrag werde erst gelöscht, wenn die angebliche Forderung erfüllt sei.

Die Frau klagte auf Entfernung dieses Eintrags und Unterlassung künftiger Einträge mit ihren Daten. Denn vorausgesetzt, der Betreiber arbeite tatsächlich mit den Unternehmen zusammen, entstünden ihr durch einen solchen Eintrag erhebliche Nachteile. Denn den Unternehmen würde durch diesen Eintrag suggeriert, dass sie über eine schlechte Zahlungsmoral verfüge. In jedem Fall erwecke die Internetseite den Eindruck, dort würden die Daten von angebliche Schuldner gesammelt, gespeichert und weitergegeben. Und das dient als Druckmittel zur Einschüchterung der Opfer.

Das Gericht verpflichtete die Deutsche Inkassostelle, bei deren Liste es sich im übrigen nicht um ein legitimes Schuldnerverzeichnis handelt, zur Unterlassung und Entfernung des Eintrags über die angebliche, nicht erfüllte Zahlungsverpflichtung der Frau. Nach einigem Hin und Her erklärte das Unternehmen, entgegen einer früheren Angabe auf der Webseite betreibe sie keine Auskunftei. Es habe nie eine Zugriffsmöglichkeit auf die Daten für ihre Mitglieder unter schuldnerverzeichnis.de gegeben, der Frau haben also faktisch keine Nachteile entstehen können.

Eine Zahlungsforderung der Interserv AG FZE gegen die Mutter bestehe ohnehin nicht, weil die Tochter sich ohne das Einverständnis der Mutter angemeldet habe. Daher entspreche auch die Behauptung auf schuldnerverzeichnis.de, sie sei eine säumige Schuldnerin, nicht der Wahrheit. Eine Veröffentlichung ihrer Daten sei nicht gerechtfertigt. Zudem habe die Klägerin der Veröffentlichung nicht zugestimmt. Die Veröffentlichung sei ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, selbst wenn keine Schuldnerdaten an die erwähnten Partnerunternehmen weitergegeben worden seien und auch, wenn die Daten nur durch die Eingabe eines Aktenzeichens einsehbar waren, was keine besondere Hürde vor Zugriffen darstelle.

Offensichtlich nutze der Betreiber seine irreführende Webseite dazu, die angeblichen Schuldner seiner Kunden durch die Anprangerung in dem Internet unter Druck zu setzen, um Forderungen durchzusetzen, deren Berechtigung völlig offen sei. Das Landgericht Koblenz hat in der Berufung die vorherige Entscheidung bestätigt. Die Internet-Seite schuldnerverzeichnis.de ist derzeit übrigens nicht erreichbar.

Landgericht Koblenz, Aktz. 1 O 484/07 vom 17.04.2008

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