Urteil – Bank haftet für Phishing-Schaden bei Online-Banking

Urteile Onlinebanking

Erst kürzlich informierte der Branchenverband Bitkom über das Ergebnis einer Umfrage, in der es um die Sicherheit im Internet ging. (telespiegel-News vom 07.07.2008) Nur 83 Prozent der Internetnutzer, so stellte sich in dieser Umfrage heraus, haben ein Antivirenprogramm installiert. Noch weniger, nämlich 67 Prozent der Befragten, nutzen eine Firewall. Doch auch unter Verwendung eines solchen Sicherheitsprogramms ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass sich Schadprogramme in dem Computer einnisten oder die Daten des Nutzers ausspioniert werden. Das Risiko ist jedoch erheblich geringer. Werden die Kontodaten auf dem Computer eines Nutzers, der zugleich Bankkunde ist und das Onlinebanking verwendet, ausspioniert und von Kriminellen missbraucht, haftet unter Umständen das Kreditinstitut. Das Amtsgericht Wiesloch entschied das aufgrund eines Falles, in dem die Nutzer des Computers zwar ein Antivirenprogramm, aber keine Firewall installiert hatte.

Der Bankkunde und dessen Frau verwendeten für das Onlinebanking einen Computer mit Windows-Betriebssystem und das gängige Antivirenprogramm Norton Antivirus. Eines Tages verwendete die Ehefrau den Computer, um einige Überweisungen zu tätigen. Sie gab an, eine TAN eingegeben und die Überweisung bestätigt zu haben. Jedoch sei keine Mitteilung erfolgt, dass die Überweisung korrekt erfolgt sei. Die Frau war zwar verwundert, doch machte sich keine Sorgen.

Zwei Tage später erfolgte von dem Bankkonto des Ehepaares eine Überweisung in Höhe von über 4000,- €. Die Überweisung konnte mit jeder beliebigen TAN aus der TAN-Liste erfolgen. Das iTan-Verfahren oder eine ähnlich sichere Methode wurde von der Bank nicht genutzt. Mit dem Empfänger des Geldes hatte das Paar keinerlei geschäftlichen oder privaten Kontakt. Auch hatte es die Überweisung nicht selber vorgenommen, sagten sie aus. Von dem Geldtransfer erfuhren die beiden erst, als ein Angestellter der Bank sie informierte. Ihm war die Überweisung seltsam vorgekommen. Er sicherte zu, die Überweisung zurückzubuchen, falls dies möglich sei. Später teilte die Bank mit, man werde dies nicht tun.

Auf dem Computer des Ehepaares fand ein beauftragter Sachverständiger einen sogenannten Keylogger, ein Spionageprogramm, das jede Tasten- und Mauseingabe aufzeichnet und an die verantwortlichen Kriminellen weiterleitet. Der Bankkunde bekam in dem folgenden Gerichtsverfahren Recht. Es sei davon auszugehen, dass weder der Bankkunde noch ein Beauftragter die Überweisung getätigt hat. Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrages trage die Bank, sagte der Richter. Die muss sowohl für den abgebuchten Betrag aufkommen als auch für die Kosten für den Gutachter.

Die Empfängerin der Überweisung hatte das Geld übrigens abgehoben und mittels Western Union nach St. Petersburg transferiert. Sie war wahrscheinlich eine sogenannte Finanzagentin. An sie wurden in gleicher Weise von anderen Opfern Gelder überwiesen.

Amtsgericht Wiesloch, Aktz.: 4 C 57/08 vom 20.07.2008

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