Vermeidbares Verfahren – Anwalt verklagte Dt. Telekom wegen fehlerhaftem Telefonbucheintrag

Vermeidbares Verfahren - Anwalt verklagte Dt. Telekom wegen fehlerhaftem Telefonbucheintrag

Im Umgang mit ihren Kunden ist die Dt. Telekom nicht selten zu wenig sorgfältig. Von den diversen Pannen zeugen viele Kundenbeschwerden. Die Vorgänge, von denen Kunden auch im Internet berichten, bleiben selten von anderen Betroffenen unkommentiert. Schließlich handelt es sich meistens um vermeidbare Fehler, Versäumnisse und Verzögerungen, die nicht sein müssten, den Kunden aber oft den letzten Nerv rauben. In den meisten Fällen waren die Kunden, oft mehrfach, mit der Telekom über deren Service-Mitarbeiter in Kontakt getreten, die ihnen Abhilfe zusagten. Doch die wurde meist auch nach mehreren Anläufen nicht ausgeführt. Für manche Kunden bedeuten solche Schlampereien weit mehr als nur ein Ärgernis. Manchem kann es die Existenz gefährden (siehe auch telespiegel-News vom 29.04.2008) oder zumindest finanzielle Nachteile bringen.

In dem Fall, von dem die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26. August berichtete, geht es ebenfalls um einen von dem Unternehmen verschuldeten Fehler. Doch der betroffene Kunde hat sich sein berufliches Wissen zunutze gemacht, um die Dt. Telekom zur Korrektur des Fehlers zu bewegen. Der Kunde ist Rechtsanwalt und hatte sich mit einem Partner zu einer Kanzlei zusammengeschlossen. Dafür beauftragten sie einen Telefonanschluss bei der Dt. Telekom. Der Telefonanschluss wurde geschaltet, doch der Telefonbucheintrag, der in allen relevanten Verzeichnissen hinterlegt wurde, war mit Fehlern durchzogen.

Im Internetportal der Gelben Seiten und allen anderen Adressanbietern war der falsche Eintrag hinterlegt worden. Es stimmte weder die Bezeichnung der Kanzlei, noch die Adresse und auch die Telefonnummer war von der Dt. Telekom falsch übermittelt worden. Der Rechtsanwalt musste Beschwerden seiner Mandanten entgegennehmen, in seiner Kanzlei ginge nie jemand an das Telefon.

Ein Anruf bei der Service Hotline der Dt. Telekom sollte Abhilfe schaffen. Doch auch nach mehreren Anrufen, in denen dem Kunden immer wieder versprochen wurde, dass der Eintrag geändert werde, blieb alles beim alten. Nach etwa einem halben Jahr platzte dem Anwalt der Kragen. Er verklagte die Dt. Telekom.

Zum ersten Termin bei dem Amtsgericht Hannover erschien ein Vertreter der Dt. Telekom, der ein Formular mitbrachte. Dort, so versprach er dem Gericht, müsse der Kunde lediglich nochmals seine korrekten Daten eintragen, das Formular an die Dt. Telekom faxen und seine Daten würden sofort geändert werden. Das tat der Kunde, doch auch vier Wochen später waren in den Adressverzeichnissen noch immer die falschen Angaben hinterlegt. Daraufhin kontaktierte der Kunde nochmals das Amtsgericht. Das Gericht verurteilte die Dt. Telekom letztlich dazu, die Kontaktdaten des Kunden zu korrigieren. Das war einen Tag später geschehen.

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Gerichtsurteile – Festnetz

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