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Urteil - keine Unterlassung bei unerwünschter Faxnachricht

Urteil

keine Unterlassung bei unerwünschter Faxnachricht

Das Amtsgericht Hannover hat am 19.06.2014 eine Unterlassungsklage gegen Spam per Fax abgewiesen. Grund ist, dass der Kläger dem Absender einer unerwünschten Presseinformation die Zusendung nicht eindeutig nachweisen konnte. Denn auf dem Fax fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Absenderkennung. […]

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