Urteil – Vater darf Fotos seiner Tochter nicht im Internet hochladen

Urteil – Vater darf Fotos seiner Tochter nicht im Internet hochladen

Ein junger Vater musste sich in Hannover vor dem Amtsgericht verantworten, da er Fotos seiner kleinen Tochter in einem sozialen Netzwerk online stellte. Dies geschah ohne die Einwilligung der Sorgeberechtigten. Der Mann wurde vom Amtsgericht schuldig gesprochen.

Was war geschehen?

Der 23-jährige Vater fotografierte seine damals neun Monate alte Tochter zusammen mit deren Großmutter. Die Großmutter, bei der das Sorgerecht für das Kind liegt, stimmte dem Fotografieren zwar zu, verbot dem jungen Mann jedoch die Fotos im Internet öffentlich hochzuladen. Dem widersetzte sich der 23-Jährige und lud die Fotos zwischen Januar und April 2019 bei Facebook hoch.

Sorgeberechtigte Großmutter klagte vor Gericht

Die Großmutter stellte daraufhin einen Strafantrag bei Gericht. Das Gericht stellte fest, dass das Hochladen der Fotos eine Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs des Kindes darstellt. Zudem gewährte der 23-Jährige seinen Facebook-Freunden einen Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung der Großmutter. Das Amtsgericht Hannover sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 600 Euro. Durch die Entscheidung bestätigt das Gericht das Recht des Sorgerechtsinhabers in Bezug auf das Onlinestellen von Fotos. Um Fotos im Internet hochzuladen, bedarf es der Zustimmung des Sorgerechtsinhabers. Hier gibt es einen Überblick darüber, was beim Hochladen von Kinderfotos zu beachten ist.

Das Urteil ist rechtskräftig

Bis zum Schluss weigerte sich der junge Vater, die Fotos von seiner Facebook-Seite zu entfernen. Die Großmutter hat die Möglichkeit weitere Strafanträge zu stellen, falls der 23-Jährige auch nach der gerichtlichen Entscheidung dem Löschen der Fotos nicht nachkommt. Da der Mann das Urteil akzeptierte und die Großmutter darauf verzichtete Rechtsmittel einzulegen, ist das Urteil (244 Ds 228/19) rechtskräftig.

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