Durch die Hintertür – Jugendliche Hacker stahlen unveröffentlichte Songs mehrerer Popstars

Hacker stahlen unveröffentlichte Songs von Popstars

Sie benutzten Trojaner (Schadprogramme), um sich illegal Zugriff auf die Dateien der Computer diverser internationaler Popstars zu verschaffen. Dort fanden sie zum größten Teil bisher unveröffentlichte Songs und auch ein erotisches Foto eines Stars. Sie fertigten Raubkopien der Dateien an und versuchten, die Musikstücke über das Internet zu verkaufen. Zu ihren Opfern zählen Justin Timberlake, Lady Gaga, Kesha und Kelly Clarkson.

Die beiden Hacker stammen aus der Nähe von Duisburg. Sie sind 17 und 23 Jahre alt und sie wohnen noch bei ihren Eltern. Mit dem erotischen Foto, vermutlich einem Zufallsfund, versuchten sie den darauf abgebildeten Star zu erpressen. Die Künstlerin sollte eine gesprochene Empfehlung (shoutout) für den älteren der beiden Täter, einen Discjockey, aufnehmen. Die Songs, deren Veröffentlichung die Fans bereits erwarteten, verscherbelten sie im Internet und erzielten damit immerhin einen fünfstelligen Betrag.

Doch als sie die Songs einer Künstlerin deren Fanclub anbot, wandte der sich an die Agentur des Popstars und diese sich wiederum an die Polizei. Auch von einem der Stars gab es eine Anzeige bei der Polizei. Die beiden Hacker sind weitgehend geständig. Ihnen wird insbesondere illegale Raubkopie-Veröffentlichung und Ausspionieren von Daten über Trojaner vorgeworfen.

Mit ihren Handlungen haben die Täter den Popstars einen enormen finanziellen Schaden verursacht. Sie haben den Künstlern angeblich rund 10.000 Songs gestohlen. Die Künstler hatten zudem unter dem durch die Veröffentlichung der Raubkopien entstandenen Druck ihre neuen Alben früher als geplant auf den Markt bringen müssen und seien deshalb auch früher auf Tournee gegangen.

Update vom 17.06.2011

Dem 18-jährigen Angeklagten, der den Beinamen DJ Stolen erhalten hatte, und dem 23-jährigen Mitangeklagte wurden vor dem Amtsgerichts Duisburg Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz und Ausspähen von Daten, dem Jüngeren auch Nötigung zur Last gelegt. Das Jugendschöffengericht verurteilte den 18-Jährigen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die allerdings für ein halbes Jahr ausgesetzt wird. Der 23-jährigen Mitangeklagte wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie hatten mit den gestohlenen Daten rund 15.000 € erwirtschaftet.
Ob die Opfer der beiden Täter vorhaben, die Hacker nun zivilrechtlich zu belangen und ihre Ansprüche geltend zu machen, ist derzeit nicht bekannt.

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