Urteil – Schadensersatzanspruch bei nicht funktionierenden Telefonanschluss

Urteil Schadensersatz Telefonanschluss

Mehrere Tage war die Anwaltskanzlei, deren Inhaber geklagt hatte, telefonisch nicht erreichbar. Der Telefonanschluss und der Fax-Anschluss der Rechtsanwaltskanzlei funktionierten aufgrund einer Störung nicht. Die Schuld lag bei dem Telekommunikationsunternehmen, das den Anschluss bereitstellte. Die mehrere Tage andauernde Unterbrechung habe ihn möglicherweise Mandantenaufträge gekostet, erklärte der Kanzleiinhaber und klagte auf Schadensersatz.

Das Gericht gab ihm teilweise Recht. Die Kanzlei sei an der Entgegennahme eventuell telefonisch eingehenden Mandantenaufträge gehindert gewesen und daraus ergebe sich die Gefahr entgangener Einkünfte für die mit vollem Arbeitseinsatz betriebene Kanzlei. Dem Unternehmen, also der Anwaltskanzlei, stehe deshalb Schadensersatz zu. Jedoch gelte das nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Einrichtung einer Notschaltung, selbst wenn die ebenfalls einer Störung unterliegt.

Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 1 W 8/10 vom 04.06.2010

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Telefonanschluss
Telefonanschluss Vergleich

  • Clip Funktion
  • Hinterlasse jetzt einen Kommentar

    Kommentar hinterlassen

    E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


    *


    Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
    Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

    Achtung Abzocke

    Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

    Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt aktuell vor Dienstleistern, die über deren Internetseiten die Beantragung von Führungszeugnissen, Nachsendeaufträgen oder Schufa-Bonitätsauskünften anbieten. Diese Dokumente können direkt online beantragt werden, ohne dass teure Dienstleister in Anspruch genommen werden müssen. Häufig gibt es dort nicht einmal einen Mehrwert. […]

    Achtung, Falle – warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

    Achtung, Falle

    Warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

    Mit der „Ja-Masche“ versuchen die Anrufer arglosen Verbrauchern am Telefon ein „Ja“ zu entlocken und damit einen Vertragsabschluss zu begründen. Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass entsprechende Vertragsabschlüsse nicht rechtens sind. Dennoch sollten Verbraucher vorsichtig sein. […]