Ein Software-Händler aus Norddeutschland hatte mehrere Tausend Datenträger selbst gebrannt und sie mit gebrauchten Microsoft-Echtheitszertifikaten (COA) versehen. Die Echtheitszertifikate hatte er von diversen anderen Händlern gekauft und sie als vermeintliche Lizenz den selbstgebrannten CDs beigefügt. Die gefälschten Datenträger verkaufte der Händler.
Über den Microsoft-Produktidentifikationsservice (PID Service) flog die Sache auf. Dort können Nutzer Microsoft-Software auf ihre Echtheit überprüfen lassen. So kam Microsoft dem Händler auf die Schliche und erreichte, dass das Unternehmen des Händlers durchsucht wurde. Dort wurden neben dem Brenner auch mehrere Fälschungen gefunden.
Microsoft erstritt vor dem Landgericht Frankfurt a.M. einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 500.000,- €. Diese Summe wurde von den Bankkonten und anderen Vermögenswerten des Händlers gepfändet. In zivilrechtlicher Hinsicht sei der Fall nun geklärt, jedoch laufe das Strafverfahren noch. Denn wer wissentlich Raubkopien anfertige und verkaufe macht sich strafbar, mahnt Microsoft.
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