Urteil – Keine Zahlungsverpflichtung mangels Aufklärung durch Mobilfunkanbieter

Urteil - Keine Zahlungsverpflichtung mangels Aufklärung durch Mobilfunkanbieter

Ein Mobilfunkkunde schloss mit einem Mobilfunkunternehmen einen Mobilfunkvertrag. Der beinhaltete neben einem Smartphone auch einen Volumentarif für die Nutzung des mobilen Internet. Der Kunde sollte nach Erhalt der ersten Rechnung entschieden, ob dieses der richtige Smartphonetarif für ihn ist. Der Kunde hatte während des Verkaufsgesprächs mehrfach geäußert, dass er zuvor kein internetfähiges Mobiltelefon besessen hatte. Dennoch wies ihn der Verkäufer offensichtlich nicht darauf hin, dass ohne eine UMTS-Flatrate hohe Kosten durch das mobile surfen entstehen können.

Der Kunde nutze das mobile Internet während des ersten Abrechnungszeitraums wenige Male. Das verursachte aber einen Rechnungsbetrag von rund 1.000,- €. Der Mobilfunkkunde weigerte sich, diesen Betrag zu bezahlen. Das Mobilfunkunternehmen klagte gegen den Kunden.

Das Gericht erklärte, der Kunde habe den Rechnungsbetrag zwar durch die Internetnutzung verursacht, müsse ihn aber nicht bezahlen. Das Unternehmen habe nämlich versäumt, den in der Nutzung des Smartphones unerfahrenen Kunden darauf hinzuweisen, dass durch die Verwendung erhebliche Kosten entstehen können. Der Kunde hatte dem Verkäufer mehrfach signalisiert, dass er unerfahren sei. Das Mobilfunkunternehmen sei deshalb verpflichtet gewesen, den Kunden auf die Gefahr der hohen Rechnung und die Vorzüge einer Datenflatrate hinzuweisen.

Landgericht Münster, Aktz. 6 S 93/10 vom 18.01.2011

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