Urteil – Schadensersatz für Nutzung eines Gedichtes auf kommerzieller Webseite

Urteil zu Urheberrechtsverletzung durch Verwenung eines Gedichtes auf kommerzieller Webseite

Die spätere Klägerin war Dichterin. Auf ihrer Internetseite stellte sie ihre Werke für private Nutzer unentgeltlich zur Verfügung. Der spätere Beklagte betrieb eine Internetseite, die durch Werbung finanziert wurde. Er kopierte eines der Gedichte und veröffentlichte es in seinem Internetauftritt. Vier Monate lang wurde der Text ohne die Einwilligung der Dichterin auf der Website verwendet. Die Dichterin verlangte von dem Webseiten-Betreiber Schadensersatz. Sie konnte nachweisen, dass sie für ihre Gedichte normalerweise 75 Cent je Zeichen erhielt und weil das besagte Gedicht 800 Zeichen lang war, verlangte sie 600,- € von dem Webmaster. Der wollte aber nur 150,- € für das Gedicht zahlen. Der Sachverhalt beschäftigte deshalb ein Gericht.

Das Gericht war der Meinung, dass das Verhalten des Webseitenbetreibers rechtswidrig war. Das Gedicht war nur zum privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt worden, wurde aber ohne Erlaubnis monatelang auf einer kommerziellen Webseite verwendet. Deshalb stehe der Dichterin Schadensersatz zu und zwar in der Höhe, die sie normalerweise für ihr Gedicht berechnet hätte. Es bestehe deshalb ein Anspruch in Höhe von 600,- €.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktz. 57 C 14084/10 vom 30.03.2011

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Online-Dienste mit Lizenz – darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Online-Dienste mit Lizenz

Darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]

Neue Regelungen für den Mobilfunk – Minderleistung einfach nachweisbar

Neue Regelungen für den Mobilfunk

Minderleistung einfach nachweisbar

Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]