Urteil – Öffentliche WLAN-Hotspots ohne Zugangskontrolle weiterhin erlaubt

Urteil zu anonymen WLAN-Hotspots

Ein Unternehmen, das in Deutschland unter anderem in Hotels, Flughäfen, Gaststätten und Bahnhöfen lokale WLAN-Hotspots betreibt, klagte gegen einen Mitbewerber. Das beklagte Unternehmen bietet die Zugänge über sein WLAN-Netzwerk ohne vorherige Registrierung der Nutzer an. Bei der Verwendung eines WLAN-Hotspots des Klägers muss sich der Kunde zunächst über eine Vorschaltseite per Anmeldung und mit seiner Handynummer identifizieren. Während der Nutzung durch den Kunden führt der Betreiber eine Vorratsdatenspeicherung durch. Das beklagte Unternehmen hatte sich in dem Hotspot-Betreibervertrag verpflichtet, ebenfalls Verbindungsdaten zu speichern, jedoch tut es das nicht. Seine Nutzer können sich über das Netzwerk ohne Zugangskontrolle einen Zugang zu dem Internet verschaffen. Dagegen richtete sich die Klage. Das klagende Unternehmen argumentierte, obwohl das Bundesverfassungsgericht gegen eine generelle Vorratsdatenspeicherung entschieden habe, bleibe die Speicherung von Verkehrsdaten erforderlich. Das andere Unternehmen verschaffe sich einen Wettbewerbsvorteil, indem es Nutzern seine WLAN-Zugänge ohne Identifizierung anbiete. Laut UrhG (Urheberrechtsgesetz) und TKG (Telekommunikationsgesetz) bestehe keine Pflicht zur Erhebung und Speicherung dieser Daten, entgegnete das beklagte Unternehmen.

Dem stimmte das Gericht zu. Es ergebe sich keine Speicherungspflicht aus den Paragrafen 101 UrhG sowie den Paragrafen 111, 95 und 96 TKG. Auch sei eine Speicherung der Daten zum Zwecke einer Abrechnung in diesem Fall wegen der Kostenlosigkeit des Angebots nicht nötig. Betreiber von kostenlosen WLAN-Hotspots müssen ihre Nutzer nach diesem Urteil auch weiterhin nicht identifizieren.
Das Urteil wurde von dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht und ist inzwischen rechtskräftig.

Landgericht München, Aktz. 17 HK O 1398/11 vom 12.01.2012

Weitere Informationen

Internetanbieter
WLAN Hotspot per Smartphone einrichten

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
WhatsApp & Co. bald überflüssig? – das steckt hinter dem RCS-Dienst

WhatsApp & Co. bald überflüssig?

Das steckt hinter dem RCS-Dienst

Eine moderne Messaging-Technologie soll sämtliche Messenger wie WhatsApp und Co. überflüssig machen und die Kommunikation für Nutzer vereinfachen. Der RCS-Dienst ist der Nachfolger der klassischen SMS und mittlerweile auch auf neuen iOS-Geräten verfügbar. […]

Das neue OnePlus 13 – das bietet das chinesische Top-Smartphone

Das neue OnePlus 13

Das bietet das chinesische Top-Smartphone

Die beliebten Smartphones des chinesischen Herstellers sind endlich zurück auf dem deutschen Markt. Das neue OnePlus 13, das unter andrem Android 15, die Google-KI Gemini sowie eine starke Akkulaufzeit bringt, kann bereits jetzt vorbestellt werden. […]

Netzwerk

Neuer HDMI 2.2-Standard vorgestellt

Bis zu 96 Gbit pro Sekunde möglich

Die neueste Generation des HDMI-Standards wurde vor wenigen Tagen vorgestellt. Mit dem neuen Standard soll dank höherer Bandbreite die Übertragung von scharfen Videos bei noch höheren Bildwiederholfrequenzen möglich sein. Wann es erste kompatible Geräte auf dem Markt gibt, ist noch nicht bekannt. […]

Aktuelle Betrugswarnung – Sparkassen-Kunden im Fokus von Kriminellen

Aktuelle Betrugswarnung

Sparkassen-Kunden im Fokus von Kriminellen

Betrüger geben sich als Kreissparkasse aus und wollen dadurch an sensible Daten der Kunden gelangen. Kunden sollten insbesondere zu Jahresbeginn besonders vorsichtig sein und keinesfalls persönliche Informationen auf Phishing-Seiten eingeben. […]