
Auf Veranstaltungen für Singles gibt es meistens ein Ungleichgewicht. Während viele Männer einen Kontakt zu einer Frau suchen, sind die Frauen oft zögerlicher. Deswegen besteht nicht nur in Singlebörsen in dem Internet meist ein „Männerüberschuss„. Um dem entgegen zu wirken, wenden die Anbieter manchmal einen Trick an. Frauen dürfen den Service kostenlos verwenden und sind deshalb eher bereit, ihn zu nutzen. Die männlichen Interessenten zahlen meist eine Gebühr. Dadurch entsteht ein künstliches hergestelltes Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern der Mitglieder.
Wegen eben dieser Praxis weigerte sich ein Nutzer einer Single-Partner-Börse, die von ihm geforderte Nutzungsgebühr zu zahlen. Er war der Ansicht, dass ihm eine unzulässige Ungleichbehandlung widerfahre und weigerte sich, das Entgelt zu entrichten. Das zuständige Gericht gab jedoch der Klage des Betreibers statt, die die Gebühr von dem männlichen Nutzer einforderte. Zwar sei die Regelung objektiv eine Ungleichbehandlung. Die sei aber aufgrund des legitimen Interesses des Portal-Betreibers sachlich gerechtfertigt. Die Zahlungspflicht nur für Männer käme den männlichen Nutzern sogar zugute, weil sie den Anteil der Frauen auf dem Single-Portal steigere.
Amtsgericht Gießen, Aktz. 47 C 12/11 vom 26.05.2011
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