Bestandsdatenauskunft – Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen

Nachdem im Januar 2012 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fassung der Gesetzesnovelle vorgegangen wurde, hatte im März 2013 der Bundestag die geänderte Fassung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Am Freitag hat auch der Bundesrat zugestimmt. Nun muss noch der Bundespräsident seine Zustimmung erteilen, dann kann die Neuregelung in Kraft treten. Das soll voraussichtlich am 01. Juli sein.

Die nun beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes regelt die sogenannte Bestandsdatenauskunft neu. Künftig sollen Internetanbieter verpflichtet sein, Nutzerdaten zu dynamischen IP-Adressen zu speichern. Ermittlungsbehörden sollen die IP-Adressen einem bestimmten Anschluss zuordnen können. Sie erhalten dann auch ohne richterlichen Beschluss die Namen und Adressen der Nutzer, ebenso Zugangsdaten wie die PIN für das Mobiltelefon von Nutzern. Zahlreiche Organisationen hatten den Bundesrat aufgefordert, die Gesetzesnovelle zu stoppen. Es wurde bereits angekündigt, dass gegen das neue Gesetz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wird.

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